Ein bekanntes Szenario, dass sich vor allem an verregneten Herbsttagen immer wieder abspielt. Der Ball fliegt endlich mal wieder wie man es sich vorstellt. In einer steilen Flugkurve trifft der Ball auf den Boden und vergräbt sich im Untergrund. Die Freude über einen gelungenen Schlag versinkt beim Anblick der Balllage für den nächsten Schlag im Sand. Doch für alle, die eine kleine Auffrischung bezüglich der Regelkunde benötigen: Hier kann Ihnen das Regelwerk weiterhelfen. Wann Ihnen in dieser Situation straffreie Erleichterung gewährt wird, lesen Sie hier.
Zunächst gilt es festzulegen, wann der Ball im Boden eingebettet ist und das Regelwerk gilt. Die Golfregeln definieren einen Ball als eingebettet, wenn:
"er in Folge des vorherigen Schlags des Spielers in seinem eigenen Einschlagloch liegt und sich zum Teil unter der Bodenoberfläche befindet.
Ein Ball muss nicht unbedingt Boden berühren, um eingebettet zu sein (zum Beispiel Gras und lose hinderliche Naturstoffe können dabei zwischen dem Ball und dem Boden liegen)."
Vor allem für gute Golferinnen und Golfer, die ihre Eisen- und Wedgeschläge mit viel Höhe spielen, dürfte diese Regel immer mal wieder Anwendung finden.
Regelwerk als Freund und Helfer
Wenn der Ball in seinem Einschlagloch liegt, darf laut Regel 16.3b generell auf "allgemeinem Gelände" straffreie Erleichterung in Anspruch genommen werden. Das gilt also für das Grün, Fairway sowie das Rough. Dabei muss jedoch immer auch ein Blick auf die platzspezifischen Regeln geworfen werden, denn es kann sein, dass die Spielleitung diese Regel nur auf kurzgemähte Grünflächen beschränkt und somit im Rough keine straffreie Erleichterung erfolgen darf.
Die Erleichterung wird in Anspruch genommen, indem der Ball innerhalb einer Schlägerlänge (nicht dem Putter) und nicht näher zum Loch von der Stelle, an der der Ball eingebettet war, aus Kniehöhe im Gelände gedroppt wird.
Im Sand kann es unangenehm werden
Ein Haken birgt sich im Begriff allgemeines Gelände, denn Bunker sind davon ausgenommen. Wenn der Ball sich im Sand vergräbt, müssen Sie also mit der Balllage, die Sie vorfinden, klarkommen. Nicht zum Bunker gehört jedoch die Bunkerkante, hier darf also Erleichterung in Anspruch genommen werden.
In diesem Fall kann es passieren, dass der Ball innerhalb einer Schlägerlänge nur im Bunker liegen würde. "Wenn dies vorkommt, verlangt das Erleichterungsverfahren vom Spieler, den nächstgelegenen Punkt im Gelände zu finden, der nicht näher zum Loch ist als die Stelle unmittelbar hinter dem eingebetteten Ball und diese Stelle wird zum Bezugspunkt zur Feststellung eines Erleichterungsbereichs nach Regel 16.3b." Oft liegt diese Stelle sehr nahe hinter dem eingebetteten Ball, im Beispiel des Bunkers oder auch, wenn ein Ball unmittelbar außerhalb einer Penalty Area eingebettet ist, kann es sein, dass der Spieler oder die Spielerin weiter nach hinten oder auch nach links oder rechts gehen muss, um einen geeigneten Punkt zu finden.
Eine weitere Ausnahme gilt, wenn "das Spielen des Balls, wie er liegt, eindeutig unvernünftig ist wegen einer Behinderung durch etwas, für das Sie keine straflose Erleichterung in Anspruch nehmen dürfen". Wenn der Ball beispielsweise unter einem Busch eingebettet ist, sodass aufgrund der Behinderung durch das Gestrüpp kein Schlag möglich wäre, muss der Ball für unspielbar erklärt werden und entsprechend Regel 19 verfahren werden.