Zukünftig werden sich Golferinnen und Golfer aktiv um einen Haftpflicht-Versicherungsschutz kümmern müssen. Was bisher im Service eines jeden Golfclubs inbegriffen war, wird sich ab dem 1.1.2022 ändern. Jedes volljährige Mitglied muss sich nun aktiv um den eigenen Versicherungsschutz bemühen: Der Deutsche Golf Verband (DGV) bietet nun zwei Möglichkeiten, zwischen denen sich die Mitglieder künftig entscheiden müssen, sofern sie sich nicht auf ihre private Haftpflichtversicherung verlassen wollen oder sich einen anderen Anbieter suchen.
Das Beispiel der "abirrenden Golfbälle"
Ein Slice vom Tee, ein Hook vom Fairway, ein Shank aus dem Rough - das passiert auf dem Golfplatz schon mal. Normalerweise kommt dabei auch nichts und niemand zu schaden. Doch was, wenn es ausgerechnet in der Nähe eines Parkplatzes passiert und eine Scheibe zu Bruch geht? Oder schlimmer noch, wenn eine Person getroffen und verletzt wird? Dann griff bisher, zumindest bei allen Mitgliedern eines Golfclubs, der vom Deutschen Golf Verband (DGV) organisierte Versicherungsschutz (sofern ein Verursacher identifiziert werden konnte). Dieser fällt jedoch zum Ende des Jahres 2021 weg. Die meisten werden nun denken, dass dann im Zweifelsfall die eigene, private Haftpflichtversicherung einspringe. Doch so einfach ist es leider nicht.
"Private Versicherer schließen das Risiko des sogenannten abirrenden Golfballs häufig aus", erklärt Alexander Klose, DGV-Vorstand Recht und Regularien. Die Gefahr, dass mal ein Ball unkontrolliert nach links und rechts fliege, sei Teil des Golfsports. "Dann fehlt es am Verschulden des Schädigers", so Klose weiter. Heißt im Endeffekt: Der Versicherer zahlt nicht. Um die mögliche Lücke zu schließen, bietet der DGV in Partnerschaft mit einer großen Versicherung eine Police an, die auch Schäden abdeckt, die durch Slice, Hook und co entstehen.
Golfer-Haftpflicht: Das sind ab 2022 Ihre Optionen
Dabei ist grundsätzlich keinesfalls ausgeschlossen, dass Ihre private Haftpflichtversicherung nicht doch Schäden, die beim Sporttreiben (zum Beispiel durch besagte abirrende Golfbälle) entstehen, abdeckt. Ein Blick in die Police oder ein Anruf beim Versicherer bringt hier Klarheit (achten Sie auch auf die Höhe der Eigenbeteiligung). Wenn Sie Glück haben, sind Sie bereits versichert, ohne es zu wissen. Sie können aber auch einfach gar nichts tun, gehen dann allerdings das Risiko ein, den verursachten Schaden selbst begleichen zu müssen. Die Prüfung der bestehenden privaten Haftpflichtversicherung sollte in jedem Fall vor allen anderen Schritten stehen.
Der DGV bietet zwei weitere Möglichkeiten, das Risiko einer teuren persönlichen Haftung zu vermeiden. Dafür bietet der Verband aus Wiesbaden in Kooperation mit der HanseMerkur für jährlich zwölf Euro an, den bisher bestehenden Versicherungsschutz mehr oder weniger unverändert fortzuführen. Die Eigenbeteiligung wird dabei im Regulierungsfall von 1.000 auf 500 Euro reduziert. Die Versicherung ist auch kostenlos zu haben: Dafür muss man einwilligen, dass die HanseMerkur den Versicherungsnehmer zu werblichen Zwecken kontaktieren darf (Sie also per E-Mail oder Post Werbung erhalten). Daneben steht es Ihnen natürlich auch frei, sich selbst ein Angebot eines anderen Versicherers einzuholen und gegebenenfalls abzuschließen, die Auswahl ist vielfältig. Unter Umständen lässt sich auch eine bestehende Police ausweiten.
DGV zählt auf die Unterstützung der Golfclubs
Damit alle Golferinnen und Golfer rechtzeitig vom Wegfall der bisherigen Versicherung (und dem neuen DGV-Angebot) erfahren, zählt der DGV auf die Unterstützung der deutschen Golfclubs. Der Verband wird Plakate, Aufsteller und Flyer zur Verfügung stellen, die an die Golfclubs geliefert werden. Zudem soll mit dem Versand der neuen DGV-Ausweise an die Golferinnen und Golfer Infomaterial ausgeliefert werden. Ausgenommen von der neuen Regelung sind minderjährige Mitglieder sowie Schnupperer, Interessenten oder Probemitglieder. Diese bleiben weiterhin unter dem bekannten, automatischen Schutz des Gruppenrahmenvertrages.