Zu viel lästige Werbung? Mit Golf Post Premium genießt Du alle Inhalte werbefrei. Anzeigen entfernen
Martin Kaymer

Sportler vs. Künstler: Martin Kaymer siegt vor Gericht

23. Jul. 2013 von Malte van Oven in Köln, Deutschland

Martin Kaymer verbucht einen Sieg vor Gericht. (Foto: Getty)

Zu viel lästige Werbung? Mit Golf Post Premium genießt Du alle Inhalte werbefrei. Anzeigen entfernen

Sieg für Martin Kaymer abseits der Fairways: Martin Kaymer muss es nicht hinnehmen, dass verfremdete Porträts von ihm ohne seine Einwilligung verbreitet werden. Das entschied heute der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf  und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen November.

Martin Kaymer im Pop-Art-Stil verfremdet

Zum Hintergrund: Der beklagte Künstler hatte die Bilder über seine Homepage und eine Internetauktionsplattform zum Verkauf angeboten. Sie zeigten eine Fotografie des aus Mettmann stammenden Golf-Profis Martin Kaymer, die der Beklagte durch Änderung der Farbkombination im Pop-Art-Stil verfremdet hatte. Für eines der Bilder erzielte der Pop-Art-Künstler im Zuge der Internetauktion einen Verkaufserlös von 43,50 Euro. Im Verfahren berief er sich darauf, er huldige mit seinen Bildern den jeweiligen Prominenten. Dabei diene die Verbreitung der Porträts dem höheren Interesse der Kunst und befriedige zudem das Informationsinteresse der Allgemeinheit.

"Ein höheres Interesse der Kunst nicht feststellbar"

Das Gericht hingegen sah in der Verbreitung einen Verstoß gegen das Recht des Sportlers am eigenen Bild und verurteilte den Beklagten zur Unterlassung und zum Schadensersatz. "Ein höheres und überwiegendes Interesse der Kunst sei nicht feststellbar," hieß es in der Pressemeldung des Oberlandesgerichts. Weiter: "Die Bilder, bei denen der dekorative Charakter im Vordergrund stehe, wiesen über rein handwerkliches Können hinaus keinen künstlerischen Gehalt auf. Auch komme ihnen lediglich ein sehr geringer Informationswert für die Allgemeinheit zu. Sie dienten vielmehr vorrangig kommerziellen Interessen."

Golf Post hatte schon im November ausführlich von dem Rechtsstreit berichtet.

(Material Golf Post/PR-Meldung OLG DD)

 

Zu viel lästige Werbung? Mit Golf Post Premium genießt Du alle Inhalte werbefrei. Anzeigen entfernen
Zu viel lästige Werbung? Mit Golf Post Premium genießt Du alle Inhalte werbefrei. Anzeigen entfernen

Feedback