Es schüttet wie aus Eimern und der Bunker steht unter Wasser. Wo fliegt der Ball hin? Genau, in den Bunker. Ein anderes unerwünschtes Szenario wäre der Ball auf dem Maulwurfshügel: spielen wie er liegt oder straffreie Erleichterung? Jetzt tun sich dem Golfer etliche Fragen auf. Darf man nun außerhalb des Bunkers droppen? Ist der mögliche Drop neben dem Maulwurfshügel straffrei? Die Golfregeln bringen Licht ins Dunkel.
Regel 25 definiert, was genau eine Behinderung des Spielers darstellt. Sind die Bedingungen dafür erfüllt, muss man nur noch wissen, inwiefern man Erleichterung in Anspruch nehmen darf. Laut den Golfregeln liegt eine Behinderung vor, "wenn ein Ball in einem solchen Umstand liegt oder ihn berührt oder wenn durch diesen Umstand die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs betroffen ist." Wenn dies also der Fall ist, dürfen Sie, falls sich der Ball im Gelände befindet, vom Punkt der nächstgelegenen Erleichterung, innerhalb von einer Schlägerlänge dieses Punktes, den Ball droppen. Des Weiteren sollte man beachten, dass "der nächstgelegene Punkt der Erleichterung sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befinden darf."
Befindet sich auf dem Grün beispielsweise eine Wasserlache in der Puttlinie, dann darf der Punkt der Erleichterung allerdings außerhalb des Grüns liegen. Unterschied hierbei: Der Ball darf gelegt und muss nicht fallen gelassen werden. Im Bunker läuft das Prozedere ähnlich wie im Gelände ab, nur umgekehrt. Erleichterung außerhalb des Hindernisses zu finden, ist nicht erlaubt. Es sei denn, der ganze Bunker steht unter Wasser. Aber auf diesen Sonderfall geht Silas Wagner in seinem Video noch genauer ein.
Ungewöhnlich beschaffener Boden laut Golfregeln
Die offiziellen Golfregeln definieren ungewöhnlich beschaffenen Boden wie folgt: "Ungewöhnlich beschaffener Boden" bezeichnet folgende Umstände auf dem Platz:
- Zeitweiliges Wasser
- Boden in Ausbesserung oder Loch
- Aufgeworfenes oder
- Laufweg eines Erdgänge grabenden Tiers, eines Reptils oder eines Vogel
Alle diese Umstände stellen eine Beeinträchtigung des Spiels dar, die bei Bau und Pflege des Platzes nicht vorgesehen waren. Straflose Erleichterung ist deshalb sinnvoll, wenn auch auf einzelnen Teilen des Platzes durch die Regeln nur eingeschränkt oder gar nicht zugelassen (so wird niemand ernsthaft in einem Wasserhindernis „zeitweiliges Wasser" reklamieren wollen). „Laufwege" sind keine einzelnen Fußabdrücke, sondern Stellen, an denen Tiere immer wieder entlanglaufen (Wildwechsel). Man findet diese z. B. an Kaninchenlöchern oder Fuchsbauten, aber auch an Teichen, bei denen Wasservögel immer an der gleichen Stelle das Wasser verlassen und dabei das Gras in einer schmalen Spur heruntertreten.
Erläuterung zur Definition des DGV
Zeitweiliges Wasser in einem Wasserhindernis reklamieren zu wollen, bleibt also zwecklos, es geht lediglich um Stellen auf dem Golfplatz, wo ursprünglich kein solches Hindernis vorgesehen war. Auch wenn man beispielsweise in einem einzelnen Fußabdruck eines Fuchses liegt, darf man keine straffreie Erleichterung in Anspruch nehmen, sondern nur an den Stellen an denen die Tiere immer wieder entlanglaufen.
Silas Wagner - Golf Post Regelexperte
Silas Wagner begann mit 15 Jahren im Familienurlaub mit dem Golfsport. Sofort war er Feuer und Flamme und verbrachte fortan seine Freizeit auf dem Golfplatz. 2001 begann Silas Wagner seine Ausbildung zum PGA Teaching Professional im Golf & Country Club Hohwachter Bucht, die er drei Jahre später abschloss. Seit 2012 ist der 35-Jährige Pro im Golfclub Sieben-Berge Rheden. Auf Golf Post und YouTube erklärt Silas Wagner die Regeln des Golfspiels und berichtet von seinen Golfreisen.