Vielleicht kennen Sie die Situation. Ihr Ball nimmt nicht die erhoffte Flugkurve an und landet im Bunker neben dem Grün. Doppelt ärgerlich kommt es dann, wenn ein Flight vor Ihnen diesen nicht geharkt hat und der eigene Ball in einem der vielen Fußabdrücke gelandet ist. Meist kommt dann eine erschwerende Balllage dazu, die einen kontrollierten Schlag nahezu unmöglich macht. Doch wie verhält man sich laut Golfregeln in dieser Situation richtig? Darf man das Versäumnis des anderen Flights ausbessern oder muss man den Ball spielen, wie er liegt? Wir werfen einen Blick in das Regelwerk.
Golfregeln: Richtiges Verhalten im Bunker
Generell ist es gestattet, lose oder bewegliche Gegenstände zu bewegen. Wenn Ihr Ball also direkt an der Bunkerharke liegt, dürfen Sie diese ohne Zweifel entfernen - sofern sich der Ball nicht bewegt. Etwas komplizierter sieht der Sachverhalt aus, wenn man den Sand berührt. Demnach ist es laut §12.2b nicht gestattet, "den Sand in diesem Bunker mit der Hand, einem Schläger, einer Harke oder einem anderen Gegenstand absichtlich zu berühren, um den Zustand des Sandes zu prüfen und dadurch Hinweise für seinen nächsten Schlag zu erhalten". Nun könnte man im Gegenzug argumentieren, dass durch das Harken beispielsweise gar keine absichtliche Prüfung der Beschaffenheit des Sandes stattfindet.
Wenn man im Text der Golfregeln etwas weiter liest werden schließlich auch einige Ausnahmen, die eine straffreie Berührung des Sandes erlauben, aufgeführt. Dazu gehören unter anderem das Eingraben der Füße für einen sicheren Stand, die Einebnung des Sandes zum Zweck der Platzpflege sowie Schläger oder sonstige Ausrüstungsgegenstände in den Sand zu legen.
Balllage verändern - Ja oder Nein?
ABER: Das heißt nicht, dass der Bunker geharkt werden darf, nur weil einen Fußabdrücke stören. Denn dass würde bedeuten, dass man die Bedingungen des eigenen Schlages verbessert. In den Golfregeln heißt es wie folgt: "Der Spieler zieht sich die Grundstrafe zu, wenn er unter Verstoß gegen Regeln 8.1a die Bedingungen, die seinen Schlag beeinflussen, verbessert, indem er den Sand berührt.". Der Verstoß gegen die Regel 8.1a(3) wäre in diesem Fall gegeben, da Bodenunebenheiten beseitigt werden würden.
Danke für die Erläuterung. Also verkürzt gesagt (wie ich ich vermutet hätte): Pech gehabt.
Also immer den Bunker so hinterlassen, wie man ihn vorfinden möchte.