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Golf in Deutschland

Deutscher Golf Verband zum Corona-Lockdown: Golf spielen eventuell weiter möglich

29. Okt. 2020 in Köln, Deutschland

Der Deutsche Golf Verband äußert sich zur Corona-Lage. (Foto: Getty)

Der Deutsche Golf Verband äußert sich zur Corona-Lage. (Foto: Getty)

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Nach der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin äußert sich der Deutsche Golf Verband zu den Corona-Maßnahmen und ihren Auswirkungen auf den Golfsport in Deutschland. Die Ergebnisse der Besprechung der Bundesregierung besagen, dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden.“ Dazu gehöre zwar auch „der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“, zitiert der DGV aus der neuen Vereinbarung, "jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand."

Einschätzung des Deutschen Golf Verbandes zu der Bedeutung der Corona-Maßnahmen

Der DGV kann auch noch keine konkreten Aussagen treffen, schätzt die Bedeutung dieser Regelung am Mittwochabend aber folgendermaßen ein:

"Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich. Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Proshops, die der Bestimmung zum „Einzelhandel“ zuzuordnen sein dürften, bleiben unter Auflagen geöffnet. Die beschlossenen Maßnahmen werden bereits ab dem 2. November 2020, also ab dem kommenden Montag, wirksam. Gleichzeitig sollen die Regelungen bis Ende November befristet sein. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die verschiedenen Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Besprechungsergebnisse aus Telefonkonferenzen sind natürlich nicht unmittelbar geltendes Recht. Vielmehr ist immer abzuwarten, wie die Besprechungsergebnisse in den einzelnen Bundesländern konkret in Landesverordnungen umgesetzt werden. Diese Aufgabe steht den Landesregierungen nun in den kommenden Tagen bis zum 2. November bevor. Aktuell kann nicht eingeschätzt werden, wie der zeitliche Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung in dem für Sie maßgeblichen Bundesland ausfallen wird. Wir werden kurzfristig informieren.

DGV: Werden "juristische Überprüfungen der kommenden Regelungen von Beginn an tatkräftig unterstützen"

Ihr DGV-Vorstand hat sich mit der zuvor kurz umrissenen aktuellen Lage bereits intensiv befasst. Er ist der Überzeugung, dass die jetzige Situation mit der Lage im Frühjahr nicht zu vergleichen ist. Während damals kaum eine Einschätzung notwendiger Maßnahmen möglich war, ist nun sehr viel deutlicher, welche Maßnahmen verhältnismäßig, geeignet und erforderlich erscheinen, eine Infektionsdynamik tatsächlich zu unterbrechen. Gerade „Golf“ hat gezeigt, wie unproblematisch die Ausübung unter Beachtung sinnvoller Infektionsstandards möglich ist. So wurden nicht nur die Golfregeln dergestalt angepasst, dass die Berührung von Gegenständen während der Sportausübung durch die Spieler unterbleibt, alle deutschen Golfanlagen haben zudem Startzeitensysteme etabliert, die eine Gruppenbildung vor dem Start am 1. Abschlag verhindern und die Ausübung des Golfspiels auf der Golfanlage sowie der Golfanlagenbetrieb folgen umfassenden Hygienekonzepten bzw. den durch den DGV und weitere Verbände dazu erlassenen Leitlinien. Wichtig erscheint es, dies alles auch weiterhin konsequent umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund ist der DGV im politischen Raum dabei, nochmals nachdrücklich deutlich zu machen, dass Infektionsrisiken bei der Ausübung des Golfspiels auf dem Golfplatz nicht über die eines gemeinsamen Spaziergangs hinausgehen. Der Verband wird darüber hinaus aber auch juristische Überprüfungen der kommenden Regelungen von Beginn an tatkräftig unterstützen, soweit in der Umsetzung des Beschlusses unangemessene Einschränkungen durch Sie als DGV-Mitglieder zu tragen sein werden. Dazu steht er bereits mit juristischen Beratern in Kontakt und wird, sobald die beabsichtigten Regelungen konkret genug eingeschätzt werden können, unmittelbar wieder auf Sie zukommen. Die Erfahrungen und Anpassungen der vergangenen Monate erlauben es, die allgemeingültigen Rechtsprinzipien der Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit von Maßnahmen wieder deutlich mehr in den Blick zu nehmen. Solidarität und Verantwortung, gepaart mit einer konsequenten Wahrnehmung des Interesses der DGV-Mitglieder an der Aufrechterhaltung des Golfanlagenbetriebs, wird Richtlinie des Verbandshandelns sein."

DGV richtet sich an seine Mitglieder

Die Mitteilung schließt mit folgender Nachricht an die Mitglieder des Verbandes:

"Liebe DGV-Mitglieder, wir sind gut gerüstet und fest davon überzeugt, mit der schon einmal gezeigten gemeinschaftlichen Disziplin auch diesmal der schwierigen Situation beispielgebend gerecht zu werden."

Die komplette Aussage des DGV finden Sie hier: Information "Coronavirus: DGV-Bulletin Nr. 24/2020 vom 28. Oktober

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