Die Golfplätze in Nordrhein-Westfalen bleiben während des zweiten Lockdowns in Deutschland offen. In der neuen Verordnung, die das Land NRW am heutigen Tag bekannt gegeben hat und ab dem 02. November in Kraft tritt, ist das Golfen allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt.
Corona: Golfen in NRW weiter erlaubt
Paragraph 9 der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“, die das Land NRW am Freitag (30. Oktober 2020) veröffentlichte, befasst sich dem Bereich Sport. Grundsätzlich ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten.
„Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen“, heißt es aber weiter. Genau dieser Passus trifft auf die Golfplätze zu. Golf gehört zu den Individualsportarten, somit kann allein, zu zweit oder mit Personen des gleichen Haushalts weiter gegolft werden.
Bitte beachten Sie:
Unabhängig von den Verordnungen der Länder, liegt die Entscheidung im Einzelfall bei den zuständigen örtlichen Behörden und Gesundheitsämtern. Diese haben die Autorität, die Schließung von Golfanlagen anzuordnen auch entgegen der Beschlüsse der Länder. Der allgemeine Beschluss des Landes leider garantiert nicht, dass Ihr Golfclub in den kommenden Wochen geöffnet haben wird.
"Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig", geht aus der Verordnung hervor. Alleine dürfen diese weiter genutzt werden. Da nur Wettbewerbe in Profiligen und anderen berufsmäßigen Sportausübungen zulässig sind, muss vorerst auf Amateur-Golfturniere im Club verzichtet werden.
Gastronomie muss geschlossen werden
Schon am Donnerstag machte der Deutsche Golf Verband Hoffnung, dass das Golfen weiter möglich sei. Gastronomiebetriebe müssen allerdings bis zum 30. November dicht machen. "Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt", heißt es in der NRW-Verordnung. Unter den gegebenen Mindestabständen und Hygieneanforderungen ist die Lieferungen und Abholung von Speisen aber zulässig.
Pro Shops dürfen offen bleiben
In den Pro Shops der Golfclubs darf aber weiter eingekauft werden, wenn gewisse Vorgaben erfüllt werden: "Die Anzahl von gleichzeitig in Handelseinrichtungen anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen."
Liebe Golfer in Deutschland! Schlechte Nachrichten für Euch ! Mittlerweile haben über 500000 Tausend Ärzte Virologen und Epidemiker weltweit eine Resulotion unterschrieben das Sars 2 Covid 19 oder wie man auch immer diese Grippe nennen mag wissenschaftlich nicht nachweisen kann! Wissenschaftlich allerdings nachgewiesen ist das der PCR Test von Herrn Drosten 1. zu 99 Prozent falsche Ergebnisse liefert die Papaya hat Corona und 2. seit gestern zumindest in Österreich klar ist das alle Corona Maßnahmen der Regierung in Österreich verfassungswidrig sind !
Also deutsche Golfer Maske tragen Schnauze halten dem DGV folgen also der Führerin Angela Merkel und froh zu sein !
Weihnachten kommt bald! Schenkt Euren Lieben 30 Dutzend zertifizierte Masken und nehmt sie nur ab wenn ihr Heiligabend: Oh du Fröhliche singt ! Allerdings die Aerosole können Euch töten! Ruft einfach Karl Lauterbach an ! Oder Markus Söder! Der freut sich besonders! Er will am meisten das Leute private Kontakte melden!