Golfplätze geschlossen, Golfen von der Bundesregierung aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus untersagt - So mancher Golfer, der jedes Jahr teures Geld dafür bezahlt, stellt sich derzeit vielleicht die Frage, ob er nicht einen Anspruch darauf hat, seinen Mitgliedsbeitrag zurückzuverlangen. Auf dem Serviceportal des Deutschen Golf Verbandes schätzt dieser die Rechtslage so ein, dass es in der Regel unwahrscheinlich sei, dass Mitglieder den entsprechenden Rechtsanspruch dazu hätten.
DGV: Clubmitglieder haben keinen Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung
Es gibt zwei mögliche Punkte, die der DGV untersucht hat: Ein Mitglied könnte seine Beiträge zurückfordern oder fristlos kündigen wollen.
Zuerst zum Fall der fristlosen Kündigung: Nach Einschätzung des DGV bestehe darauf kein Anspruch, weil die Schließung behördlich angeordnet und nur von begrenzter Zeitdauer sein dürfte. Ob das Recht auf eine fristlose Kündigung vorliege unterscheide sich aber von Fall zu Fall. Grundlage dafür müsse sein, dass "dem Mitglied die Mitgliedschaft im Verein unter Abwägung aller Gegebenheiten des Einzelfalls nicht mehr zugemutet werden kann." Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen sei aber in jedem Fall möglich.
Aber können Mitglieder ihre Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise zurückfordern, weil die Golfplätze zumachen mussten? Nein, meint der DGV. Viele Golfclubs gelten als Vereine und "gezahlte Beiträge an einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre", schreibt der Verband. Der Mitgliedsbeitrag diene dazu, dass der Verein seine Aufgaben erfüllen und somit im Interesse sämtlicher Mitglieder handeln könne. Wenn überhaupt käme eh nur eine anteilige Betragsrückerstattung in Betracht, weil die Schließung durch die Behörden nur temporär ist. Außerdem sei ein Mitglied, solange es nicht gekündigt hat, verpflichtet, seine Beiträge zu zahlen. Laut Satzung seien Mitglieder verpflichtet, sich ihrem Verein gegenüber "loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was diesem schadet.", so der DGV.
Insbesondere da das Coronavirus und die damit verbundenen Maßnahmen außerhalb der Gewalt des Golfclubs stehen, könne man also seitens des Clubs gut argumentieren, dass ein rechtlicher Erstattungsanspruch nicht bestünde. Diese Einschätzung des DGV sei jedoch lediglich eine allgemeine Beurteilung der Rechtslage und ersetze nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall, insbesondere da diese Einschätzung vom Vereinsstatus der Golfclubs abhängig ist. Handelt es sich bei dem Golfclub um eine GmbH kann die Lage bereits wieder anders aussehen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Anlage "Hinweise Vernastaltungen des Vereins" aus dem DGV-Bulletin Nr 1 vom 16. März zum Coronavirus.
So macht es der Kölner Golfclub
Der Kölner Golfclub beispielsweise löst das Problem folgendermaßen: Die Mitgliedsbeiträge werden auch in den kommenden Monaten wie gewohnt abgebucht, dafür wird die Mitgliedschaft der Clubmitglieder automatisch und kostenfrei um die Zeit verlängert, in der jetzt nicht gegolft werden kann. Damit will der Golfclub seinen Mitgliedern einen fairen Ausgleich zu der Zeit bieten, die sie jetzt nicht nutzen können.
Der Kölner Golfclub erklärt in einer Mail an seine Mitglieder auch, warum die Beitrage trotzdem eingezogen werden müssen: "Auch ein Golfplatz unterliegt den betriebswirtschaftlichen Grundlagen und ist auf regelmäßige Einnahmen angewiesen um die laufenden Kosten zu bedienen. Eine Schließung des Golfplatzes bedeutet leider nicht, dass damit die Betriebskosten minimiert werden. Mietzahlungen, Leasingraten und ein Großteil der Löhne und Gehälter müssen selbstverständlich weiterhin bedient werden. Um dies leisten zu können, sind wir auf regelmäßige Einnahmen angewiesen." Der Club nutze die Zeit, um die gesamte Anlage gründlich zu reinigen und zu desinfizieren, während die Greenkeeper den Qualitätsstandard des Platzes aufrecht erhalten.
Ich denke mit dem Thema Verein kann man alles noch verstehen. Aber GmbHs können Geld vom Staat beziehen. Zudem sitzen einige Anlagen die Krise aus. Kassieren fleissig Beiträge und erhalten Staatszuschüsse. Der Golfpräsident macht sowieso nichts außer sein Geld abzukassieren, und sich nicht für die geschlossenen Golfplätze einzusetzen. Zudem gibt es ein Recht der Gleichbehandlung, so könnte er zumindest klagen, daß alle B-Länder gleich ziehen
Ansichtssache mit der Solidarität. Ich bin selbstständig. Meine Kunde zahlen mir ohne Gegenleistung auch nichts und ich stehe hier und da vor Problemen. Nun appellieren viele (Golfclubs, Fitnesscenter usw.) an die Solidarität. Ja, gerne 1-2 Monate, aber dann kann und will ich mir das nicht leisten. UND dazu bin auch nur bereit, wenn ich sehe das auch die Chefs und hohen Mitarbeiter Ihre Porsches usw. zu Gunsten Corona zurückgeben.
Meine Meinung, sonst nichts 😉
Wenn ich nach Überwindung der Corona-Krise weiterhin auf den schönen Golfplätzen Deutschlands spielen möchte, sollte ich mir Rückforderungen von Beiträgen oder Kündigung der Mitgliedschaft sparen. Weil es nämlich dann kaum noch Plätze oder Golfclubs gibt, da die Mehrzahl durch die verursachten Einbußen in die Insolvenz gehen müssten.
Die Plätze müssen gepflegt werden,die Angestellten müssen gehalten werden,wenn wir diesen Sport ausüben und lieben werden wir nicht daran Sterben wenn die Beiträge weiter gezahlt werden müssen.Bin selber selbständig und hoffe das wir das alles auf Dauer durchstehen u nd sich bald wieder ein normaler Altag einstellt und wir nicht über Beiträge unterhalten müssen..Ich hoffe das die Plätze bald wieder geöffnet werden.Lg an den Golfplatz Miel und an alle Golfer.Gerd Gilles Gmbh&Co KG Altbausanierung
Reiten darf man, golfen darf man nicht.! Es könnten nur 2er Gruppen mit Startzeiten, keine Restaurant geöffnet z. B. Ich denke das unsere Bayerische
Regierung noch gar nicht nachgedacht hat darüber. Das beste Beispiel waren die Wahlen am 15 März in Bayern. Sie hätten sich besser mit Österreich abgesprochen, als mit den anderen Bundesländern. Gruß an alle die gerne Golfspielen wollen.
Reiten darf man, golfen darf man nicht.! Es könnten nur 2er Gruppen mit Startzeiten, kein Restaurant geöffnet z. B. Ich denke das unsere Bayerische
Regierung noch gar nicht nachgedacht hat darüber. Das beste Beispiel waren die Wahlen am 15 März in Bayern. Sie hätten sich besser mit Österreich abgesprochen, als mit den anderen Bundesländern. Gruß an alle die gerne Golfspielen wollen.