Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Markus Söder hat wegen der Ausbreitung des Coronavirus ab heute den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Im Zuge dessen gelten ab Dienstag weitreichende Betriebsuntersagungen, unter anderem für Sportplätze. Davon sind auch Golfanlagen betroffen.
Golf trotz Golfclubschließung?
Wie in immer mehr Bundesländern wird in Bayern das öffentliche Leben eingeschränkt. Dazu gehören zahlreiche Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten und Spielplätze. Heißt, auch Golfplätze müssen schließen, insbesondere "die Driving Range, das Clubhaus, das Sekretariat, die Umkleiden und die Gastronomie", wie der Bayerische Golfverband auf seiner Internetseite angab. Er fügte aber den Zusatz hinzu: "Beim Betreten des Golfplatzes sind die Verhaltensregeln der Bayerischen Staatsregierung zu beachten."
Dieser sorgte in den sozialen Medien für Kontroversen, weißt er doch auf das "Schlupfloch" hin, das Golfplätze in der Regel frei betretbar sind, selbst wenn die umgebenden Institutionen wie das Clubhaus geschlossen sind. Der Verband konkretisierte auf Facebook: "Ein Golfplatz ist ein Sportplatz, deshalb muss auch der öffentliche Bereich geschlossen werden. Ob einzelne Personen den Platz betreten, wird allerdings schwer zu kontrollieren sein. Wir appellieren hier an die Vernunft jedes Einzelnen ob er alleine oder in der Familie jetzt eine Runde Golf spielen muss. Hierfür gelten dann die aktuellen Verhaltensregeln: Halten Sie ausreichend Abstand, berühren Sie keine Fahnen..." Insbesondere der Gedanke, das bei Golf als Freiluftsport mit geringem Menschenkontakt das Infektionsrisiko geringer sei, könnte Golfer auf die Idee bringen, trotz der Vorsichtsmaßnahmen, die die Regierung vorgibt, den Golfplatz zu besuchen.
Deshalb richten sich Golfclubs wie beispielsweise der GC Valley auf Facebook an ihre Mitglieder: "Wir appellieren an Sie: im Sinne der Gemeinschaft und der Vernunft befolgen Sie die Anweisungen der Regierung, besuchen Sie trotz Sperrung nicht den Golfplatz, meiden Sie unnötige soziale Kontakte."
Coronavirus: Weitreichende Untersagungen
Golfer in Bayern müssen sich zumindest nicht allein fühlen. Die Allgemeinverfügung der Staatsregierung umfasst sämtliche Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen. Außerdem blüht Golfclubs in Schleswig-Holstein und NRW das selbe Schicksal.