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Golf in Deutschland

DGV: Diese Regeln dürfen im Zuge der Corona-Pandemie geändert werden

28. Apr. 2020 von Florian Weber in Köln, Deutschland

Coronavirus: Vom DGV zugelassene Regeländerungen betreffen Loch, Flaggenstock und Bunker. (Foto: Getty)

Coronavirus: Vom DGV zugelassene Regeländerungen betreffen Loch, Flaggenstock und Bunker. (Foto: Getty)

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Lange waren die Golfplätze im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen, nun dürfen sie in einigen Bundesländern wieder öffnen, andere werden in den nächsten Wochen wahrscheinlich nachziehen. Allerdings unterliegt der Spielbetrieb Auflagen, die Kontakt unter Golfern und von Golfern zum Golfplatz verringern sollen. Damit dies realisierbar ist, veröffentlichte der DGV eine Verlautbarung, in der "Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie" definiert werden. Er schließt mit seinen Richtlinien an die Festlegungen des R&A an.

Coronavirus: Vom DGV zugelassene Abänderungen der Golfregeln

Ergebnisse im Zählspiel notieren

Spieler dürfen künftig ihre eigenen Ergebnisse auf der Scorekarte notieren, dazu ist kein Zähler mehr nötig. Auch ein physische Bestätigung des Lochergebnis durch einen Zähler ist künftig nicht mehr erforderlich, eine mündliche Bestätigung reicht aus. Außerdem sind die Spielleitungen dazu angehalten, Alternativen zur physischen Abgabe der Scorekarte zu entwickeln: "Es wird empfohlen, die Ergebnisse mit der Qualifizierten elektronischen Scorekarte (QeSC) über das Mobiltelefon zu erfassen. Ist das nicht möglich, kann ein Foto der Scorekarte mit dem Mobiltelefon als Email oder WhatsApp an das Sekretariat gesendet werden, was jedoch gegenüber der elektronischen Scorekarte erheblichen Mehraufwand auslöst. Möglich ist auch eine mündliche Mitteilung", heißt es in dem Statement.

Die offizielle Formulierung des DGV lautet:

Unter Berücksichtigung von Bedenken beim Umgang mit und dem Austauschen von Scorekarten (sei es in Papierform oder elektronisch, wie von den Regeln zugelassen), darf eine Spielleitung vorübergehend festlegen, dass Ergebnisse auf eine Art und Weise erfasst werden, die nicht genau der Regel 3.3b entspricht, bzw. nicht mit den normalen Verfahren aus Regel 3.3b übereinstimmen.

Flaggenstöcke

Der DGV schlägt hier zwei verschiedene Herangehensweisen vor. Zum einen darf von den Golfern während der Pandemie verlangt werde, den Flaggenstock dauerhaft im Loch zu belassen. Ob dies als Platzregel oder Verhaltensrichtlinie formuliert wird und ein Vergehen unter Strafe gestellt wird, ist den Spielleitungen überlassen. Der DGV empfiehlt zur Umsetzung dieser Richtlinie folgende Platzregel: „Der Flaggenstock darf beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden. Strafe bei Verstoß: Grundstrafe.“

Die zweite Herangehensweise die der DGV empfiehlt lautet: Alle Flaggenstöcke auf den Löchern zu entfernen. Platzregeln sind dazu nicht erforderlich allerdings wird dringlich dazu geraten, die Spieler darüber zu informieren und die Lochposition bekannt zu geben.

Loch

Hier gestattet der DGV nun, die Löcher bis zur Oberkante mit einem Plastiklocheinsatzes aufzufüllen. Dies soll das Herausnehmen des Balles erleichtern. Wenn der Ball dann auf diesem Einsatz zur Ruhe kommt, gilt der Ball als eingelocht und aufgrund der Tolerierung durch den DGV werden die Ergebnisse auch weiterhin offiziell anerkannt.

Bunker

Der DGV empfiehlt, Harken während der Pandemie von den Golfplätze zu verbannen. Damit ist das einebnen der Bunker nicht mehr so sorgfältig möglich wie vorher, soll aber mit den Füßen oder dem Schläger weiterhin so ordentlich wie möglich geschehen. Dazu hat der DGV eine Platzregel vorformuliert, welche die Spielleitung bei Bedarf erlassen kann. Sie lautet:

„Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken entfernt hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball entsprechend Regel 16.1c (Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Bunker) straflos fallen gelassen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.“

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