Lange waren die Golfplätze im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen, nun dürfen sie in einigen Bundesländern wieder öffnen, andere werden in den nächsten Wochen wahrscheinlich nachziehen. Allerdings unterliegt der Spielbetrieb Auflagen, die Kontakt unter Golfern und von Golfern zum Golfplatz verringern sollen. Damit dies realisierbar ist, veröffentlichte der DGV eine Verlautbarung, in der "Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie" definiert werden. Er schließt mit seinen Richtlinien an die Festlegungen des R&A an.
Coronavirus: Vom DGV zugelassene Abänderungen der Golfregeln
Ergebnisse im Zählspiel notieren
Spieler dürfen künftig ihre eigenen Ergebnisse auf der Scorekarte notieren, dazu ist kein Zähler mehr nötig. Auch ein physische Bestätigung des Lochergebnis durch einen Zähler ist künftig nicht mehr erforderlich, eine mündliche Bestätigung reicht aus. Außerdem sind die Spielleitungen dazu angehalten, Alternativen zur physischen Abgabe der Scorekarte zu entwickeln: "Es wird empfohlen, die Ergebnisse mit der Qualifizierten elektronischen Scorekarte (QeSC) über das Mobiltelefon zu erfassen. Ist das nicht möglich, kann ein Foto der Scorekarte mit dem Mobiltelefon als Email oder WhatsApp an das Sekretariat gesendet werden, was jedoch gegenüber der elektronischen Scorekarte erheblichen Mehraufwand auslöst. Möglich ist auch eine mündliche Mitteilung", heißt es in dem Statement.
Die offizielle Formulierung des DGV lautet:
Unter Berücksichtigung von Bedenken beim Umgang mit und dem Austauschen von Scorekarten (sei es in Papierform oder elektronisch, wie von den Regeln zugelassen), darf eine Spielleitung vorübergehend festlegen, dass Ergebnisse auf eine Art und Weise erfasst werden, die nicht genau der Regel 3.3b entspricht, bzw. nicht mit den normalen Verfahren aus Regel 3.3b übereinstimmen.
Flaggenstöcke
Der DGV schlägt hier zwei verschiedene Herangehensweisen vor. Zum einen darf von den Golfern während der Pandemie verlangt werde, den Flaggenstock dauerhaft im Loch zu belassen. Ob dies als Platzregel oder Verhaltensrichtlinie formuliert wird und ein Vergehen unter Strafe gestellt wird, ist den Spielleitungen überlassen. Der DGV empfiehlt zur Umsetzung dieser Richtlinie folgende Platzregel: „Der Flaggenstock darf beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden. Strafe bei Verstoß: Grundstrafe.“
Die zweite Herangehensweise die der DGV empfiehlt lautet: Alle Flaggenstöcke auf den Löchern zu entfernen. Platzregeln sind dazu nicht erforderlich allerdings wird dringlich dazu geraten, die Spieler darüber zu informieren und die Lochposition bekannt zu geben.
Loch
Hier gestattet der DGV nun, die Löcher bis zur Oberkante mit einem Plastiklocheinsatzes aufzufüllen. Dies soll das Herausnehmen des Balles erleichtern. Wenn der Ball dann auf diesem Einsatz zur Ruhe kommt, gilt der Ball als eingelocht und aufgrund der Tolerierung durch den DGV werden die Ergebnisse auch weiterhin offiziell anerkannt.
Bunker
Der DGV empfiehlt, Harken während der Pandemie von den Golfplätze zu verbannen. Damit ist das einebnen der Bunker nicht mehr so sorgfältig möglich wie vorher, soll aber mit den Füßen oder dem Schläger weiterhin so ordentlich wie möglich geschehen. Dazu hat der DGV eine Platzregel vorformuliert, welche die Spielleitung bei Bedarf erlassen kann. Sie lautet:
„Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken entfernt hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball entsprechend Regel 16.1c (Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Bunker) straflos fallen gelassen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.“
Ich bin auch für eine Klage. Diese hätte aber schon viel früher erfolgen sollen. Jetzt ist dies unnütz. Sind wir mal realistisch. Wieviel Tage spart uns das wirklich ein das wir dann früher spielen können? Ich glaube nicht das die Golfer aus BW am 04.05.20 Golf spielen. Auch nicht am 06.05. Vielleicht am 11.05. Das sagen doch alle raus gegebenen Infos aus. Wäre eine Klage schneller entschieden? Nein. Unfassbar aber leider wahr. Kirche wird erlaubt. Einkaufen in Läden bis 800m² wird erlaubt. Öffnung von Zoo´s wird erlaubt. Alle Kontaktsituationen sind dort schwer bis garnicht kontrollierbar. Und bei Golf soll das auch so sein?! Absoluter Schwachsinn!
Gerade für NRW mit dem mittlerweile sehr niedrigen R-Faktor und Köln mit Frau Rekers familiärem Golfhintergrund ist es sehr schade, dass die Plätze weiterhin geschlossen sind.
Die Regularien stehen in unserem Club fest und viel mehr Abstand und Hygiene geht realistisch schon nicht mehr.
Aber Geisterspiele und Sitz- und Singverordnung in Kirchen scheinen wichtiger als gesunder Breitensport in der Natur – enttäuschende Politik.
Es wird seit Wochen massiv in unsere Grundrechte eingegriffen, oftmals ohne dass dahinter ein Sinn und Zweck steht. Ich finde auch, dass die Golfclubs eine Klage einreichen soll, dass unser Sport jederzeit ausgeübt werden darf (natürlich unter gewissen Schutzmaßnahmen). Nicht einzusehen ist, warum es nur 2-er-Flights geben soll. Wenn ich einkaufen gehe, treffe ich auch auf mehrere Personen und die kommen mir näher, als es beim Golfsport der Fall wäre.
Unsere Meinung ist, wer spazieren gehen darf sollte auch Golf spielen dürfen ! Das dient auch der Gesundheit!
Gegen das Golfverbot soll der DGV jetzt klagen. Es gibt aktuell keinen belastbaren Grund das Golfer ihren Sport, unter Einhaltung der hygienischen Massnahmen und Abstandsregeln nicht ausüben könnten . Das Grundrecht auf Freiheit des Golfers , der Person, wird hier verletzt. Der DGV soll bitte jetzt klagen beim Verfassungsgericht in allen einzelnen Ländern so das Deutschland weit für jetzt und in der Zukunft die Freiheit zu golfen garantiert bleibt. Das sollte jetzt die erste Priorität des DGVs sein.
Gerade golfspielen geht doch in der Coronazeit unter Einhaltung von Abstandsregeln,feste Startzeiten und einige Regeländerungen hervorragend.Es wird Zeit,dass auch Hessen nachzieht.
Hallo,
ist dieser Satz genau so richtig?
Lange waren die Golfplätze im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen, nun dürfen sie in sämtlichen Bundesländern wieder öffnen, andere werden in den nächsten Wochen wohl nachziehen
Gruß
Axel
Hallo Axel,
da hat sich natürlich ein Fehler eingeschlichen, bisher dürfen leider nur Golfplätze in einigen Bundesländern wieder öffnen. Danke für den Hinweis.
Schöne Grüße
Alexandra (vom Golf Post Team)