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Panorama

Corona: Diese Einschränkungen gelten in den Bundesländern für den Golfsport

26. Nov. 2021 von David Wellenbrock in Köln, Deutschland

Die Corona-Fallzahlen steigen: Bayern und Sachsen reagieren mit Einschränkungen - auch für den Golfsport. (Foto: Getty)

Die Corona-Fallzahlen steigen: Bayern und Sachsen reagieren mit Einschränkungen - auch für den Golfsport. (Foto: Getty)

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Angesichts steigender Inzidenzen besonders in Sachsen und Bayern reagieren die jeweiligen Regierungen der Bundesländer und verordnen Einschränkungen, die zum Ziel haben, die Kontakte zu reduzieren und die Fallzahlen zu senken. Dies betrifft in manchen Regionen auch Outdoor-Sportanlagen wie Golfplätze. Wir haben für Sie zusammengefasst, wo es Einschränkungen in Form von Golfplatzschließungen geben kann oder aber womöglich ein Nachweis des Imunisierungs-Status bzw. der Nicht-Infektion erforderlich ist. Stand: 26.11.2021

Die angegebenen Informationen in diesem Artikel können sich bereits kurz nach Veröffentlichung durch die Beschlüsse der einzelnen Bundesländer ändern und auch von Landkreis zu Landkreis verschieden sein. Achten Sie daher auf das Datum des Artikels und erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Golfclub, welche Bestimmungen gelten. 

"Wellenbrecher" in Sachsen: Sporteinrichtungen müssen schließen

Die bundesweit höchste Inzidenz unter den Bundesländern weist momentan Sachsen auf. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) liegt die 7-Tage-Inzidenz in dem ostdeutschen Bundesland bei 1192,8 (Stand: 26.11.2021), einige Kreise weisen sogar eine Inzidenz von über 1.500 auf. Um die pandemische Lage in den Griff zu bekommen, soll nun die vierte Welle der Corona-Pandemie durch Einschränkungen gebrochen werden. Am Montag, 22. November, tritt deshalb eine neue Corona-Notfallverordnung des Freistaates Sachsen in Kraft, in der weitreichende Einschränkungen vorgesehen sind. Dort steht in § 13, Absatz 1:  "Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt." Ausnahmen gelten lediglich für den Schulsport, Profis, Berufssportler und Kinder bis 16 Jahre, kurzum: Der Freizeitsport ist verboten, das betrifft auch den Golfsport.

Der sächsische Golfverband bestätigte gegenüber Golf Post, dass die Golfanlagen geschlossen bleiben. Man verstehe die neue Verordnung so, dass alle Sportanlagen bis auf wenige Ausnahmen geschlossen bleiben müssen. Die neue Verordnung löst damit die vom 5. November ab und gilt zunächst bis zum 12. Dezember 2021.

Corona: Bayern arbeitet mit Ampelsystem

Auch in Bayern sind die Fallzahlen der mit dem Coronavirus Infizierten sehr hoch (7-Tage-Inzidienz: 652,5 Stand: 26.11.2021, RKI), weshalb Ministerpräsident Söder mit einer neuen Verordnung auf die teilweise extrem hohen Inzidenzen in den Kreisen reagieren will. Bisher gelten aber noch folgende Regeln im Freistaat Bayern: Im Outdoor-Bereich darf unabhängig von der Inzidenz ohne Testnachweis und ohne Beschränkung der Gruppengröße Sport betrieben und damit auch Golf gespielt werden, heißt es auf der Seite des Bayerischen Golfverbandes. Für den Indoor-Bereich gelten allerdings andere Regelungen aufgrund der "Krankenhaus-Ampel", die seit dem 9. November auf "rot" umgesprungen ist. Deshalb findet in Indoor-Golfanlagen die 2G-Regelung Anwendung, zudem besteht FFP2-Maskenpflicht.

Seit dem 24. November gibt es für Ungeimpfte / Nichtgenesene landesweit Kontaktbeschränkungen. Ungeimpfte / Nichtgenesene dürfen dann nur bis maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam spielen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.

Sollte in Landkreisen die 7-Tage-Inzidenz von 1000 überschreiten, "gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown". Das heißt, alle Sportstätten, damit auch Golfplätze sind geschlossen, so der Bayerische Golfverband.

Außerdem kann es in folgenden Bundesländern ebenfalls zu Einschränkungen kommen:

In Baden-Württemberg herrscht Alarmstufe 2. Hier darf unter diesen Bedingungen Sport im Freien nur mit 3G durchgeführt werden, wobei als getestet nur Personen mit einem PCR-Test zählen. Darauf weißt auch der Baden-Württembergische Golfverband auf seiner Website hin. Bei Indoor-Sportanlagen ist ein 2G-Nachweis erforderlich. Zur Corona-Verordnung.

In Brandenburg gilt ab Mittwoch, 24.11.2021 auf allen Sportanlagen, draußen und drinnen, 2G als Vorraussetzung. Zur Corona-Verordnung.

In Niedersachsen gilt derzeit Warnstufe 1, was eine 2G-Beschränkung für den Innenbereich von Sportanlagen bedeutet sowie eine 3G-Beschränkung für Sport unter freiem Himmel. Steigt die Warnstufe jedoch auf 2 oder 3, drohen die 2G+-Regelung für Indoor-Anlagen und die 3G-Regelung für Outdoor-Anlagen. Die Corona-Verordnung Niedersachsens im Download.

Nordrhein-Westfalen hat breitflächig die 2G-Regel beschlosseen, diese gilt auch für "die gemeinsame Sportausübung (Training und Wettkampf) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum (Profi- und Amateursport)" Zur Corona-Verordnung.

In Thüringen ist die 2G-Reglung Voraussetzung für die Sportausübung, berichtet der Landessportbund Thüringen. "Da alle Landkreise in Thüringen im Frühwarnsystem in Warnstufe 3 liegen, gilt mit der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport seit dem 19. November die 2G-Regelung. Am Sportbetrieb innen wie draußen dürfen nur noch vollständig geimpfte oder in den vergangenen sechs Monaten von einer Corona-Infektion genesenen Erwachsene teilnehmen", heißt es auf der Website. Zur Corona-Verordnung.

DOSB fordert Sport- und Bewegungsgarantie

Die Fallzahlen der Corona-Infektionen steigen aber nicht nur in diesen beiden Bundesländern. In Thüringen liegt die 7-Tage-Inzidenz mittlerweile auf höherem Niveau als in Bayern, sodass auch in diesem Land bald Einschränkungen möglich sind, die den (Golf-)Sport betreffen könnten. Aufgrund dieser Entwicklungen hat der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) eine Stellungnahme veröffentlicht, in der der Verband eine "Sport-Garantie" fordert. "Erneute pauschale Einschränkungen wären (...) für die Strukturen des organisierten Sports existenzbedrohend", heißt es in dem Statement angesichts der massiven Mitgliederverluste im vergangenen Jahr.

"Trotz der schwierigen Infektionslage darf es für Geimpfte und Genesene keinerlei Einschränkungen bei der Sportausübung geben", verlangt deshalb der DOSB und zudem höchstens eine 3G-Regel im Outdoor-Bereich. Zudem sollten "getestete Kinder und Jugendliche den Geimpften und Genesenen gleichgestellt werden", heißt es in dem Schreiben. Außerdem sollte ein "Flickenteppich" durch unterschiedliche Maßnahmen in den einzelnen Kreisen vermieden werden und "die Regelungen für den Sport soweit wie möglich harmonisiert werden."

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