"Wir dürfen wieder!", meldet der Bayerische Golfverband hoffnungsvoll auf seiner Facebookseite. Ab dem 8. März dürfen die bayerischen Golfanlagen wohl wieder den Spielbetrieb aufnehmen. Voraussetzung dafür sei, dass die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liege. Der Verband gab zudem bekannt, dass er sich weiterhin für die bayerischen Golfanlagen einsetze, die in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 liegen. So wolle man die Öffnung der Anlagen unabhängig von jeglicher Inzidenz ermöglichen.
Offiziell ist dies jedoch erst nach Verabschiedung des finalen Verordnungskontextes!
Die genauen Regelungen folgen laut dem Verband in den kommenden Tagen, sobald die Verordnung von der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht sei.
Genaue Regelungen in den nächsten Tagen
Der Bayerische Golfverband nennt auf seiner Homepage folgende Voraussetzungen für die Öffnung der Anlagen ab dem 8. März:
Bei Inzidenzwerten (landkreisbezogen) unter 50 sei erlaubt: Außensport bis maximal 10 Personen, kontakfrei (z.B. 4er Flight)
Bei Inzidenzwerten (landkreisbezogen) ab 50 und unter 100 sei erlaubt: Außensport mit maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten, kontatkfrei (d.h. 2er-Gruppen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands).
Das hieße, dass die Golfanlagen in Bayern ab dem 8. März für den Spielbetrieb unter Einhaltung der bestehenden Hygienekonzepte öffnen könnten, wenn sie in einem Landkreis liegen, bei dem die Inzidenz unter 100 liegt.