Der Lockdown 2.0 oder Lockdown light ist seit Montag, dem 2. November 2020 in Kraft. In den vergangenen Tagen wurde immer klarer wie sich die Einschränkungen auf den Golfsport in Deutschland auswirken. Erfreulicherweise sind die Golfanlagen in so ziemlich allen Bundesländern nicht betroffen und es ist weiterhin erlaubt, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu golfen. Einzig die Verordnungen in Berlin und Hessen weisen noch Unklarheiten auf.
(Update: Der Beschluss der Landesregierung Hessen sieht die Schließung der Golfplätze ab dem 5.11. vor.)
Verordnungen erlauben das Golfen weiterhin
Die zuvor nicht ganz eindeutige Bestimmung der Bundesregierung zum Thema Sport ist in den Bundesländern zu Gunsten der Individualsportarten, zu denen Golf allgemein gezählt wird, konkretisiert worden. So ist in der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 beispielsweise festgelegt, dass "der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen" nur für die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt sei.
In der Thüringer SARS-CoV-2- Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung vom 31. Oktober 2020 wird der Golfsport sogar explizit genannt: "Der Freizeitsport und der organisierte Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt. Ausgenommen sind 1. der Individualsport ohne Körperkontakt, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts [...]“
Auch der DGV bestätigt in einer Pressemitteilung, dass die Länderverordnungen positiv für den Golfsport aussehen. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Konzepte gezeigt haben, dass der Golfsport als Individualsport an der frischen Luft betrieben werden kann, ohne sich einer größeren Gefahr der Ansteckung auszusetzen. Dabei sollten die Golfspieler die vom DGV und weiteren Verbänden erstellten sportartspezifischen Leitlinien einhalten. Allen voran gelten aber die regionalen und lokalen Verordnungen“, weißt Claus M. Kobold, Präsident des DGV, darauf hin, dass es dennoch vereinzelt zu anderen, behördlich angeordneten Regelungen für Golfanlagen kommen kann.
Lokale Behörden entscheiden final
Unabhängig von den Verordnungen der Länder, liegt die Entscheidung im Einzelfall bei den zuständigen örtlichen Behörden und Gesundheitsämtern. Diese haben die Autorität, die Schließung von Golfanlagen anzuordnen auch entgegen der Beschlüsse der Länder. Der allgemeine Beschluss des Landes garantiert leider nicht, dass Ihr Golfclub in den kommenden Wochen geöffnet haben wird.
Weitere Informationen
Vor einigen Tagen gaben die Golfverbände in Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachsen und im Saarland bereits bekannt, dass in diesen Ländern die Golfanlagen weiterhin geöffnet bleiben dürfen.
Wenn Sie die neusten Entwicklungen im Auge behalten möchten und Informationen zu Golf-Situation allgemein suchen:
Golf ist gesund, auch während Corona. Krank ist aber sich die Hess. Landesregierung, die nichts gelernt hat. Echt schlimm die Schliessung der Hess. Golfanlagen. Die Klagen werden ja gerade eingereicht und mit 100 prozentiger Sicherheit wird das Verbot gecancelt. Trotzdem sind bis dahin wieder ein paar schöne Golftage verloren. Schade.
An alle Golfer: Schreibt selbst ein paar Zeilen an LR. Das wird auch zukünftig helfen solch einen Unsinn zu verhindern.
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