Das Coronavirus sorgt weiter für ordentlich Trubel. Während zeitweise in Deutschland der ganze Golfsport zum Erliegen gekommen ist, dürfen seit der letzten Lockerungen der Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus wieder Golfplätze öffnen, allerdings nur in bestimmten Bundesländern. Das Bundesland Bayern ist von den Lockerungen noch nicht betroffen. Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder ist in Bayern insbesondere durch seine harten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bekannt. Bei Clubbesitzern und Golfern des Landes stößt dies auf Unverständnis und Frust. Die Golfanlage Bergkramerhof öffnet am heutigen Montag die Golfanlage gegen die Verordnung der Landesregierung. Der Bayerische Golfverband äußert sich zu dieser Thematik.
Bayerischer Golfverband: "Wir Golfer wollen keine Sonderstellung!"
Nachdem die Golfanlage Bergkramerhof sich eigenmächtig dazu entschieden hat, den Golfplatz gegen die Verordnung der Landesregierung zu öffnen, reagiert nun der Bayerische Golfverband auf die Öffnung der Golfanlage. Auf Nachfrage der Golf Post heißt es: "Der BGV hat sich mit anderen Fachverbänden abgesprochen, hat viele Initiativen gegenüber der Politik und ihren Entscheidungsträgern unternommen und, nach dem alle Versprechen bisher ohne Ergebnis geblieben sind, die Inanspruchnahme einer gerichtlichen Klärung befürwortet." Der Landesverband fügt an: "Die Aktion von Herrn Hingerl ist unsportlich und schadet der Gemeinschaft der Golfer."
Er führt weiter aus: "Leider geht es Herrn Hingerl, (Präsident der Golfanlage Bergkramerhof, Anm. der Red.) auch nicht um Golf sondern eben darum, Aufmerksamkeit zu erheischen. Herr Hingerl ist Rechtsanwalt. Er klagt seit Jahren in unzähligen Prozessen gegen den Deutschen Golf Verband, immer ohne Erfolg. Er hätte, wenn er sich seiner Argumentation so sicher ist, als Golfplatzbetreiber, der durch die Allgemeinverfügung unmittelbar betroffen ist, längst die Verordnung im Verwaltungsverfahren nach § 47 VwGO anfechten können."
Bei aller Kritik, die man seitens des Golfverbandes gegen die weiterführende Schließung der Golfanlagen äußere, finde diese immer "im Kanon mit allen anderen Sportfachverbänden der Sportarten, die man im Freien unter Einhaltung von Abständen und den allgemeinen Hygienevorschriften so ausüben kann, dass eine Ansteckungsgefahr vermieden werden kann" statt. Es gehe nicht darum, Golf eine Sonderstellung zu verschaffen.
Golfanlage Bergkramerhof erhält Zuspruch anderer Golfclubs
Während der Bayerische Golfverband die Öffnung des Golfanlage Bergkramerhof kritisiert, sehen andere Golfclubs in dieser Aktion auch positive Aspekte. Der GC Heching-Hohenzollern spricht auf Facebook beispielsweise seine Unterstützung aus.
Was für ein Unufg, dass wir eine Sonderstellung wollen. Golf und Tennis sind nun mal Sportarten, bei denen sich der Abstand von selbst ergibt.
Fussball hingegen nimmt eine Sonderstellung ein, weil der Spielerkontakt dabei dazu gehört. Dennoch wird der Sport mit Abstandssportarten auf eine Stufe gestellt. Warum? Weil es um viel Geld geht. Daher weht der Wind!
Warum hat der BGV keine Anfechtungsklage für uns alle eingereicht?! Darin hätten viele seine Aufgabe gesehen, nicht im ‚Schmusekurs‘.
Das hätte schon viel früher passieren müssen! Eigentlich sollte der DGV Vorstand sich fragen, was er (der Vorstand) in Zeiten des Lockdown getan hat außer den fragwürdigen Anordnungen des Landes u. des Bundes einfach nur zuzustimmen… Diese Wochen der Werbung für den Golfsport sind verloren, hunderttausende Mitglieder und deren Kinder u. Jugendliche sowie Menschen die noch nie einen Golfschläger in der Hand hatten, hätten sich unter Beachtung von einfachen Hygieneregeln Am Golfspiel oder dem erlernen dessen erfreut… Mit freundlichen Grüßen Bremer
Es geht schlicht und einfach darum, sich in Wahrnehmung der eigenen Grundrechte der duckmäuserischen Unterwerfung ( so bislang leider alle bayerischen Golfclubs außer Dr.Hingerl ) unter erkennbar (!) rechtswidrige Anordnungen der Staatsmacht ( z.B. vollkommen unverhältnismäßige Unterbindung der Golfplatzbenutzung etwa durch Einzelspieler ) zu widersetzen. Wo sind wir hier eigentlich. Was da von Golffunktionären gegen die Entscheidung des Dr.Hingerl abgesondert wird ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Wenn einige Kommentare liest, kann man nur den Kopf schütteln. Was der Herr Dr. Hingerl gemacht hat, wäre eigentlich Aufgabe der Funktionäre in den Clubvorständen, allen Landesverbänden und beim DGV gewesen. Da man aber in dieser Ebene mit den Politikern verbandelt ist, scheut man die Konfrontation mit diesen. Man sollte von den Clubs die anteiligen Beiträge wegen der Erbringung der vertraglich zugesprochenen Leistung zurückfordern. Immer mehr Gerichte stellen fest, dass die Lockdown Maßnahmen überzogen sind und waren.
Ganz richtig! Wir haben die Fachsen dicke. Mutige an die Front, man kann sich nicht alles gefallen lassen. Es ist eine ganz normale Grippe. Und das war’s !
Respekt, Hr. Dr. Hingerl ! Mit Ihrem Brief an den Ministerpräsidenten und Ihrer Wiedereröffnung Ihres Golfclubs schätzen Sie die Rechtslage genau richtig ein und handeln völlig richtig.
Für manche Kritiker von Dr. Hingerl, hierzu gehört der Bayerische Golfverband, habe ich ja noch ein gewisses (!) Verständnis: der Verband will und darf es sich nicht mit der Politik und der Öffentlichkeit verscherzen – schon gar nicht vor der jetzt anstehenden Entscheidung von Bund und Ländern. (Auch dazu wäre einiges zu sagen …)
Der BGV hat – wie die anderen Landesverbände und der DGV – in den letzten Wochen letzten Wochen zu recht auf jegliche Kritik an dem völlig unsinnigen Verbot von kontaktlosen Freiluftsportarten wie Golf und die Forderung nach spezifische Regelungen verzichtet. Dies geschah zum einen aus Gründen der Solidarität, zum anderen aus Gründen der Reputation. Man fürchtete den Eindruck in der Öffentlichkeit, dass Golfer für sich eine Sonderregelung wollten – nichts wäre falscher als das.
Trotzdem zeigen die Entwicklungen der letzten Tage, dass dieses gemeinwohlorientierte, konziliante Verhalten der Verbände nicht zwingend richtig war: während Länder wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz ihre Golfanlagen nach der gemeinsamen Beratung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder am 15. April inzwischen wieder eröffnet haben, bleibt dies in anderen Ländern wie eben auch Bayern versagt. Inzwischen hat sogar Herr Spahn im SPIEGEL die Frage gestellt, warum man nicht Golf spielen kann ….
Wer will hier nicht die Frustration von Dr. Hingerl und anderen Golfplatzbetreibern nachvollziehen, von (seinen) Golfern ganz abgesehen? Gleiches gilt für andere kontaktlose (!) Freiluftsportarten und deren Vereine, Betreiber und Sportler. Dies gilt besonders, wenn gleichzeitig
– aus sehr verständlichen – aber im Ergebnis hochriskanten – Gründen Schulen und Kindergärten wieder eröffnet werden, und
– sehr ernsthaft – ganz augenscheinlich aus rein populistischen Erwägungen – die Fortsetzung der Fußballbundesligasaison mit einer übergeordneten Priorität diskutiert wird (Hertha läßt grüßen …)
Wenn vorstehend noch ein (sehr) eingeschränktes Verständnis für den BGV und seine Kritik geäußert wurde, so gilt dieses Verständnis nicht für andere Kritiker. Diese verkennen, dass die Situation für einen privaten Golfplatzbetreiber wie Dr. Hingerl, der hier sein eigenes Geld im Feuer hat, eine ganz andere als für den Präsidenten eines Golfclubs wie den des Golfclubs Feldafing, der sich zu Beschimpfungen von Dr. Hingerl hinreißen läßt, dessen eigene Finanzen durch diese Restriktionen aber in keiner Weise betroffen sind. Hier ist keinerlei Kritik oder arrogante Bemerkung hinsichtlich sonstiger (vermeintlicher) Versäumnisse von couragierten Bürgern, die sich für ihre Rechte einsetzen, angesagt.
Damit kommen wir auch zu dem, worum es hier tatsächlich geht:
– es geht hier nicht um Golf
– es geht hier nicht um andere (kontaktlose Freiluft-) Sportarten
– es geht hier vielmehr um den Eingriff in verfassungsmäßige Rechte von Bürgern, d.h. von Grundrechten.
Bleiben wir beim Beispiel Dr. Hingerl und seiner Sportart Golf: Es geht um den Eingriff in durch das Grundgesetz geschützte Rechte, in seinem Fall mindestens um das Recht auf Berufsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Bei Mitgliedern von Golfclubs und Inhabern sonstiger Spielberechtigungen ist mindestens das in Art. 2 I Grundgesetz verankerte Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit / des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verletzt. Danach kann jeder unter Berufung auf Art. 2 I GG, „tun und lassen, was er will“. Das Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung ist nicht ausschlaggebend, BVerfGE 80, 137/152 f. Gesichert sind dabei die Privatautonomie im Sinne der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben, BVerfGE 114, 1/34 oder auch Nebensächlichkeiten wie das Taubenfüttern im Park, BVerfGE 54, 143/146.
Art. 2 I GG steht unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt. D.h. Eingriffe können durch Gesetze und Verordnungen gerechtfertigt werden, sofern diese wiederum formell und materiell verfassungsgemäß sind. Auch bei der Rechtfertigung im Rahmen des Art. 2 I GG ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Diesem kommt hier eine ganz maßgebliche Bedeutung zu. Zusammengefasst ist eine staatliche Maßnahme wie die hier in Rede stehende Verordnung nur dann verhältnismäßig, wenn sie
1. einen legitimen Zweck hat,
2. geeignet,
3. erforderlich und
4. angemessen ist.
Alle 4 Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
Dabei bestehen hier – was Golf angeht – bereits an der Geeignetheit des vollständigen Spielverbots zur Zweckerreichung gewisse Zweifel. Zweifelsohne nicht gegeben (ohne dass dies hier auszuführen wäre) ist aber die Erforderlichkeit und die Angemessenheit. Es gibt – wie Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und die anderen genannten Staaten zeigen, andere Möglichkeiten, hier die legitimen Interessen des Staates und anderer Bürger an der Vermeidung einer Infektion zu verfolgen, die deutlich weniger in die – teuer erkaufte – Rechtsposition von Golfspielern eingreifen als die derzeit geltenden Maßnahmen.
Das Ergebnis ist sehr einfach: die Aufrechterhaltung des Verbots von kontaktlosen Freiluftsportarten ist schlichtweg verfassungswidrig. Zur Klarstellung: eine solche Verletzung unserer Rechte durch den Staat hat – so lächerlich dies manche für Sport interpretieren wollen – auch zu Zeiten, wo wir alle ganz andere Sorgen haben, einen besonderen Stellenwert in unserer Rechtsordnung.
Will heißen: eine Verletzung der Grundrechte unserer Mitbürger können wir in keinem Fall zulassen !
Also: was hätte Herr Dr. Hingerl tun sollen? Einige der Kritiker verweisen ihn auf den Verwaltungsgerichtsweg. Dort hätte er ein Normenkontrollverfahren anstrengen und einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung stellen können.
Tolle Idee – die hatte auch ein hessischer Golfclub. Dessen Antrag auf Durchführung eines Normenkontrollverfahrens verbunden mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist seit dem 20. April 2020 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig. Über diesen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bis heute, d.h. mehr als 2 Wochen später, immer noch nicht entschieden. Die Versagung des Schutzes verfassungsmäßiger (!) Rechte gegenüber zigtausenden von hiervon in Hessen betroffenen Bürgern ist ein Skandal in sich und passt vielleicht in eine Bananenrepublik, aber …
Dr. Hingerl hat damit völlig richtig und sehr klug gehandelt: er/seine Betreibergesellschaft wird ein Bußgeld bekommen, sich dagegen zur Wehr setzen und die entsprechende Verordnung angreifen. Der Verordnungsgeber wird eine schallende Ohrfeige bekommen, der Bußgeldbescheid wird aufgehoben werden. Wenn Feiglinge mit einer großen Klappe ihn der fehlenden Solidarität beschimpfen, wird er dies sicherlich verkraften , das Gegenteil ist richtig: er agiert gerade im Interesse aller Sportler in kontaktlosen Freiluftsportarten und deren Lehrer etc.
Die alternative – ohnehin schon sehr mutige und höchst begrüßenswerte – Vorgehensweise des besagten Hessischen Golfclubs führt leider wohl nur dazu, dass bis Mittwoch auf die Entscheidung von Bund und Ländern gewartet wird – in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in einem Rechtsstaat völlig indiskutabel.
Zur Klarstellung
– ich vertrete nicht Herrn Dr. Hingerl (kenne ihn nicht einmal);
– ich vertrete nicht den erwähnten oder einen anderen Hessischen Golfclub;
– ja, ich bin Golf-afin, leider ohne großen Erfolg ….
Dr. jur. Kay-Michael Schanz
Sehr geehrter Dr. jur. Kay-Michael Schanz,
es ist sehr richtig, was Sie in Ihrem Bericht erklären und erläutern, genau diese Auffasung vertreten viele Golfer. Traurig finde ich, das es in einem freien Land wie unserem überhaupt möglich ist, in dieser Länge ohne zwischenzeitliche Überprüfungen die Grundrechte von mündigen Bürgern der ganzen Republik, schon viel zu lange mit Füßen getreten werden, ohne Folgen befürchten zu müssen. Der Vergleich “ Bananenrepublik “ ist zwar gewagt, aber man hört ihn inzwischen aufgrund der jetzigen Lage wohl immer öfter. Zu Recht? Ganz schlimm finde ich, das DGV & BGV dazu animieren das einzelne Bürger “ Klage “ einzureichen, tun sie es dann “ echauffiert “ man sich sofort und bezieht Stellung für die andere Seite. Ich persönlich vertrete die Auffassung, ein Verband muss sich nicht gut mit der Politik stehen, schön, wenn es so ist.
Hier wäre allerdings Widerstand angesagt gewesen.
Er hat allerdings die Pflicht, sich für seine Mitglieder einzusetzen, denn hierfür zahlt jeder Golfer Beiträge, die vom GC an den Verband abgeführt werden müssen. Für Ungerechtigkeiten wo in einem oder mehreren Bundesländern bereits wieder Golf gespielt werden darf und in vielen noch nicht, sollte von den Beiträgen doch eine “ Rechtsabteilung “ für solche Notfälle vorhanden sein, um diesen Missstand schnellstens klären zu lassen. Aber genau das haben fast alle Mitglieder vermisst. Statt sich gegen diese Verfassungswidrige lange Entmündigung für seine Mitglieder zu wehren, denn nichts anderes war dieses Sport Verbot, hat man sich bequem zurück gelehnt und die anderen machen lassen. Von einem Verband erwarte ich schon mehr. Natürlich muss man die Verhältnismäßigkeit der Mittel in Betracht ziehen. Aber, ab einem gewissen Punkt beginnt zu Recht ziviler Ungehorsam und die Bürger welche monatlich hohe Beiträge zahlen und nicht spielen dürfen, weil es verboten ist, wehren sich. Hr. Dr. Hingerl hat für meine Begriffe und wie Sie richtig erkannt haben, vollkommen richtig agiert und sollte Lob statt Schelte für seine Initiative erhalten, ohne Wertung, was in seinem GC los ist, das gehört hier einfach nicht hin. Was hier leider von einigen nicht beachtet wird. Fakt ist, er alleine hat sich gewehrt und nicht nur die Golfer seines Clubs stehen hinter ihm, ich vermute, Bundesweit sehr viele.
Was für mich gar nicht nachvollziehbar ist, anstatt der “ Freistaat “ Bayern, NRW und alle übrigen verbietenden Bundesländer sich für Lockerungen in Kontaktlosen Sportarten für ihre freien, mündigen Bürger einsetzen und stark machen, ist man auf einem Ohr Taub, reagiert auf keine einzige Petition. Wenn es allerdings darum geht, sich stur durchzusetzen, greift man mit der vollen Härte des Gesetzes durch und droht dem Platz Eigner auch noch mit einer empfindlichen Geldstrafe von 25.000 Euro. Sehr Tapfer. Wenn es um Geld geht, werde ich also schnell und bewege mich?
Ist das die Art von Demokratie, die unsere Politiker darunter verstehen? Ihr dürft erst dann wieder spielen, wenn ich es euch als Landesfürst erlaube? Vernünftige Politik funktioniert anders und auch nur mit einigermaßen zufriedenen und mündigen Bürgern. War das hier der Fall? Es liegt hier in unserem Lande leider ganz gewaltig etwas im Argen und das gilt es nach dieser Krise aufzuarbeiten und ich bin mir ganz sicher, dass das auch der Fall sein wird. In diesem Sinne und danke für Ihren guten Beitrag.
Karl Janowski
BGV und DGV sind anscheinend völlig neben der Spur. Selbst absolut nichts auf die Reihe bringen, für diese Unfähigkeit auch noch Geld kassieren, aber den Golfplatzbetreiber kritisieren. Würden die beiden Verbände ihre Arbeit richtig machen dann wäre ein Alleingang nicht nötig.
Das was der Verband sowohl Bayrischer, DGV und andere nicht hinbekommen wird nun durch diese kritisiert.
Eure Liebesbriefe an die Politik nutzen nichts da ihr eh nur der Poltik gefallen wollt, Hochachtung für den Schritt des GC Bergkramerhof.
Funktionäre bleiben halt Funktionäre und bringen nichts weiter.
Es ist kaum zu glauben, was man hier lesen muss. Golf ist doch ein kultivierter Sport, bei dem gegenseitige Rücksichtnahme und Etikette wichtige Grundsätze sind. Ganz unabhängig wie man dem Sachverhalt als solches gegenübersteht, so sollte man doch wenigstens annähernd die Form wahren. Jetzt finde ich hier ein Vokabular, dass mich erschreckt. Es geht von plumpen Beleidigungen bis zum platten Populismus. Bei manchen Schreibern kann ich mir gut vorstellen, wie sie sich dann auf dem Platz verhalten… Gute Nacht Golfkultur.
Auch ich leide darunter, dass ich unseren schönen Sport nicht ausüben kann, aber muss man deshalb so ausfällig werden? Wir sollten schon hin und wieder über unseren Tellerrand schauen und eher an die denken, die es viel unmittelbarer trifft. Ich hoffe, dass die, die hier so vehement auftreten, dann auch bereit sind unsere Pros und auch die Gastronomie kräftig zu unterstützen.
Ich finde die Aktion vom Golfclub Berkramer Hof als äußerst wichtig. Für mich ist es nicht nachvollziehbar welche Gründe gegen die Öffnung von Golfplätzen spricht. Unsere Politiker gehen doch mit der Gießkanne über die einzelnen Sport-/Wirtschaftszweige. Wen der Strahl trifft, der bekommt keine Genehmigung obwohl ein hohes Maß an Schutz möglich wäre. Dass nun auch noch der DGV uns Golfern in den Rücken fällt ist für mich unverständlich. Der DGV müsste vor das Verwaltungsgericht/Verfassungsgericht ziehen und eine klare Entscheidung herbeiführen und somit die Forderung der Golfer unterstützen.
Liebe bayerischen Mitgolfer, wenn es ab Oktober auch für uns wieder losgeht, empfehle ich folgende Zusatzregel: Sollte in der Ferne jemand „Fore“ brüllen, !!! VIRENFLUG!!! Alle 2er Flights in Schallweite bitte Ruhe bewahren und unter Abstandswahrung eiligst einen Bunker aufsuchen und 7 Sekunden Mund und Nase bedeckenen. Danach bitte die freiwillige Golf-App drücken und umgehend 2 Wochen in Quarantäne gehen. So zeigt ihr soziale Kompetenz im Sinne des „Spirit of the Game“ und es werden wieder ein paar Startzeiten frei. ….Humor off.
Tja, die Reaktion des bayerischen Golfverbandes zeigt, jedenfalls aus meiner Sicht, dass ihr einfach keine Eier habt. Politiker und gerade Herr Söder, sind nichts weiter als elende Populisten. Sich von diesen Typen wie ein dummes Rind am Nasenring durch die Manege führen zu lassen zeigt einfach das wir keinen Mumm in den Knochen habt.
Ich habe keine Ahnung was mit den Leuten in diesem Land passiert ist, es ist unglaublich welche Obrigkeitshörigkeit sich breitgemacht hat. Jeder der einigermaßen klar im Kopf ist, sieht dass die ganzen Maßnahmen in keinem Verhältnis zur Realität stehen.
Die Diskussion wird von der falschen Seite geführt. Es geht nicht um die Luxusprobleme von uns Golfern und damit auch nicht um Solidarität mit den wirklich Betroffenen der Krise, sondern um die ohne nachvollziehbare Begründung vorgenommenen Eingriffe in die Rechte von Golfplatzbesitzern, was auch viele anderen Bürger betrifft. Deshalb gilt auch in der Krise: Der Staat ist gegenüber seinen Bürgern begründungspflichtig. Nicht nur, weil er seine Aktivitäten mit unserem Geld, sondern häufig auch mit unserer Freiheit bezahlt. Daher ist die Maßnahme zu begrüßen
Ein Hoch auf Dr. Hingerl, endlich hat jemand den Mumm gegen diesen Schwachsinn in punkto Individualsportarten etwas zu unternehmen. Denn der Verband bringt ja nichts weiter zustande (außer einer „Schein“-Klage, die, beabsichtigterweise, sowieso nicht mehr verhandelt werden wird). Im übrigen sind ja nicht nur Golfer, sondern auch Tennisspieler oder Schützen aller Art, von diesem verfassungswidrigen Verbot betroffen. Und wenn sich hier einige wenige Golfer gerne weiterhin solidarisch zuhause einschließen möchten, sollen sie das gerne tun. Schönes Spiel!
Fremdschämen: Golf nach Gutsherrenart
Ein Ganzes Volk steht unter der Macht von wenigen,das muss jetzt endlich ein Ende haben.
Golf oder Tennis sind Sportarten bei denen man zu zweit oder zu viert spielt,das muss endlich wieder erlaubt werden. Demonstrationen werden auch erlaubt und da sind mehr als 50 Personen oft auf engem Raum zusammen.
Wenn sich genügend Golfclubs zusammenschließen, kann ein Austritt aus dem bayerischen Golfverband funktionieren. Sogar einen eigenen neuen Verband zu gründen, könnte eine Lösung sein. Wie weit muss man diese sture, ignorante und auch arrogante Haltung des BGV noch dulden? Ich hoffe sehr, dass ein Austritt auf breiter Ebene die Folge ist, oder im Zweifelsfall der Wechsel auf eine andere Sportart, wo der Schwachsinn in Grenzen bleibt. Schon klar, dass sich der BGV mit einem Diktaturton wohl fühlt, aber ich nicht.
@ HK???……anscheinend gehören Sie wohl zum beschriebenen Klientel, welches Gehalt von deutschen Golfern bezieht. Anders lässt sich nicht logisch erklären, wieso Sie als Einziger Partei für jene Verbände ergreifen, die absolut nichts, außer sie zu kritisieren für ihre Mitglieder tut. Sie sollten sich fairer Weise mal solidarisch mit der deutschen Golfer Gemeinschaft erklären, fällt Ihnen jedoch sichtlich schwer so wie es aussieht. Zudem, Sie finden gut, was die Politiker momentan mit dem Sport und Wirtschaft anrichten, weil diese wohl Ahnung haben von dem was sie tun?? Wollen keine Sonderregelungen. Dann bleiben Sie doch Zuhause, wenn es beim golfen wieder los geht, denn mit Ihrem Kopf scheinen Sie ja noch im Allerwertesten bei bestimmten Politikern zu stecken.
Hier geht es zudem nicht darum, was der Präsident X aus dem Verein Y für eine Gesinnung hat, hier geht es ausschließlich um die “ Solidarität der Golfer “ untereinander. Dieser Präsident hat bis jetzt als “ Einziger “ den Arsch in der Hose ( den eigentlich der Verband haben sollte ) etwas gegen diese Ungerechtigkeit zu unternehmen. Ganz im Gegensatz zu vielen anderen, die nur wie die Lemminge zu allem Ja und Amen sagen, bzw. der Herde hinterher laufen. Hat den Nachteil, da sieht man immer nur Allerwerteste….;-))
In die Tonne zu klopfen sind die armseligen, die sich nicht einmal trauen ihren Namen hinter oder vor ihren Beitrag zu stellen, was meinen Verdacht leider erhärtet.
Herzlichst Karl J.
Von „Sonderstellung“ für Golfer kann keine Rede sein. Es geht schlicht darum zu untersuchen, ob das Golfspiel für eine Ansteckung mit Corona gefährlicher ist, als das Ausüben anderer Aktivitäten, die bereits erlaubt sind: einkaufen, in den Gottesdienst gehen, Unterricht in der Schule zu erhalten, zum Friseur gehen. Jeder kann für sich entscheiden, ob diese Aktivitäten „systemrelevant“ oder gar „lebensnotwendig“ sind. Genau das hat Dr. Hingerl getan und ist zu der überzeugenden Meinung gekommen, dass Golf spielen – unter Beachtung gewisser einfacher Regeln – praktisch kein Risiko darstellt. Wo ist das Problem? Nutzen Sie das Forum doch nicht, um persönliche Polemik loszuwerden. Der GC Bergkramerhof erhält durch diese Aktion natürlich willkommene PR. Diese wiederum wird ab morgen und hoffentlich am Mittwoch dazu führen, dass das Thema Amateursport endlich großgeschrieben wird!
Leider typisch für den BGV! Selber nach wochenlangem Katzbuckeln endlich genötigt worden (von einzelnen Clubs) etwas jur. zu tun, wurde der BGV nun von Dr. Hingerl lässig überholt, der Aufschrei ist logisch.
Beide Klagen sind längst überfällig, da die Verordnungen verfassungswidrig sind, die Corona Zahlen nicht stimmen, Virologen sich widersprechen und Deutschland ein juristischer Flickenteppich geworden ist. Österreich macht es gut vor, Bayern könnte sofort nachziehen!!!
Die Kommentarverfasser sollten jetzt nicht über wie Hund und Katz übereinander herfallen, sondern endlich mal das Hirn einschalten! In einigen Bundesländern darf gegolft werden, in anderen nicht. Glaubt ihr, das Virus macht an den Grenzen halt? Ws in D fehlt, ist zum einen eine einheitliche Regelung und zum anderen Maßnahmen gegen die Corona-Hysteriker.
Ich habe in Österreich (da gibt es einheitliche Regelungen und Politiker mit Hirn, nicht geltungssüchtige blöd, blöder, Sö….) meine ersten 3 Runden gespielt. Klare Regeln für alle Golfclubs, total entspannt. Die Polizei machte Stichproben und lobte die Vernunft der Golfer.
Insofern verstehe ich den Aufruf des H. Hingerl sehr wohl und kann der Sachlichkeit seiner Argumente nur beipflichten. Ich kam bei meinen Runden den Flightpartnern nie näher als 2 Meter. Es wäre ein Leichtes, dies für Bayern auch so zu gestalten. Doch Söder, der sonst die Maßnahmen von Kurz in Austria 1 zu 1 kopierte, verfügt offensichtlich nicht über die Intelligenz oder den Willen, eine weitere gute Maßnahme zu kopieren – oder ist er in seiner Profilierungssucht ggü. Laschet zu klarem Denken nicht mehr fähig?
Eine Frechheit was der DGV und Landesverband in Bayer und NRW sich erlauben. Erst heißt es das sich sämtliche Golfclubs mit Einzelklagen zurückhalten sollen da die Landesverbände und er DGV sich für die Wahrnehmung der Golfvereine und -Betreiber einsetzen will. Was ist dabei raus gekommen? Nichts! Jetzt nimmt endlich jemand das Heft in die Hand ( was ja eigentlich Aufgabe des DGV sein sollte) und wird anschließend dafür kritisiert! Ich werde für mich prüfen in wie weit ich weiterhin Verbandsabgaben zahlen muss für eine Institution deren Funktionäre die Interessen seine bezahlenden Mitglieder nicht vertritt! An alle Funktionäre des DGV und des GVNRW: Treten Sie bitte zurück!!!
Hallo Andre,
der DGV ist nicht die Interessenvertretung der Golfer in D sondern die der Clubs. Die haben das passend mit der Zwangsmitgliedschaft in Clubs verknüpft, ohne die man in D ja quasi nicht Golfen darf und erheben dafür auch noch Gebühren/Abgaben.
DGV – Clubvertretung
Für die Golfer gibt es leider keine Interessenvertretung, obwohl es da schon mal Bemühungen gab.
Ich finde die Reaktion des BGV/DGV absolut richtig. Was berechtigt uns Golfer, daß wir für uns in dieser Situation Sonderregelungen verlangen. Ich kann es auch kaum erwarten zu golfen. Aber mit Aktionen wie die von Herrn Hingerl werden wir wieder einmal als arrogante, übergeschnappte Protze dastehen. Im übrigen gehören die
meisten Golfer wohl zu der Gruppe die die meisten Toten zu beklagen haben. Würde mich interessieren wie alt die Schreiber der Kommentare sind. Außerdem, wer Thilo Sarrazin erwähnt und Politiker als Holzköpfe bezeichnet den kann man getrost in die Tonne treten.
Dann hoffen wir mal das Sie auch weiterhin zu Hause bleiben sobald die Golfplätze wieder bespielt werden dürfen wenn Sie zur Risikogruppe gehören. Wegen solcher Typen wie Ihnen werden unsere Grundrechte auch weiterhin mit Füssen getreten und die gesamte Wirtschaft in Deutschland an die Wand gefahren! Aber lassen Sie mich raten: Sie haben haben ja Ihren Dienst an der Gesellschaft geleistet und reden heute sicherlich davon das es nie einen Generationvertrag gegeben hat! Ihre Rente oder Pension haben Sie sich ja selbst erarbeitet und diese bezahlt ja nicht der dumme Steuerzahler, oder?
Hallo Herr HK, wer oder was berechtigt Sie sich so über Andersdenkende zu äussern! Schwachsinnige Antwort! Von Solidargemeinschaft haben sie noch nichrs gehört. Lasen sie mich raten, sie gehören zu den Typen die meinen, weil sie golf spielen können sie sich „elitär“ aufführen und sind etwas besseres! Brauchen sich nicht solidarisch zu zeigen! Dann gehen sie doch golfen wo es gerade geht, z.B in Bremen.
Sorry, meinte bei meinem Kommentar zuvor natürlich den Andre T.! Nicht HK !!! Gebe HK völlig recht. Also Andre fühlen sie sich angesprochen
Lieber Ft! Soll ich Sie wirklich ernst nehmen? Sie überziehen fast jeden Eintrag in diesem Forum, der Ihnen nicht passt, mit Ihrem Kommentar und kritisieren mich, mich über anders Denkende zu äussern! Na Bravo! Noch so ein Grundrechtsverdreher! Meinungsfreiheit gilt wahrscheinlich nur für Sie! Und gerade Sie sprechen von Solidarität? Ein Witz!
Ich weiss zwar nicht, welche Fehde zwischen Herrn Hingerl und dem DGV ausgetragen wird, aber diesem bei einer Aktion, welche auf die unerträgliche Situation für uns Golfer aufmerksam macht, in den Rücken zu fallen, schadet allen. Über die dahinter stehenden Motive kann man nur spekulieren, ebenso wie über die Gründe, warum DGV und BGV bis zum 6. April gewartet haben, um überhaupt einmal Flagge – oder muss man Pin sagen – zu zeigen.
Es ist unfassbar wie eine Golfplatzsperre zum Verlust von Respekt vor Rechtsstaatlichkeit und zur Förderung von verbotener Eigenmacht führen kann.
Sie meinen wohl wie der Rechtsstaat unsere Grundrechte mit Füssen tritt!
Irgendwo hat es Grenzen und wenn Sie schon so schlau sind, dann weisen Sie die Infektionsgefahr am Golfplatz nach!
man kann ruhig geteilter Meinung über die Aktion von Herrn Dr. Hingerl sein. Meine Bewunderung hat er. Der DGV und BGV hat durch seine Stillhaltetaktik bisher nichts erreicht. Die Friseure dürfen bis auf 0 Meter an Ihre Kunden, die Kirchen empfangen Ihre Gemeinde in geschlossenen Räumen, in den Baumärkten ist bestenfalls ein Einkaufswagen vor einem aber daneben ist der Abstand unsicher. Wir Golfer dürfen nicht einmal alleine auf den Platz. Deshalb sollten unsere Verbände DGV und BGV sowie alle Präsidenten unserer Clubs sich einmal fragen lassen, was waren Sie bereit für uns zu tun. Die derzeitigen Ergebnisse haben jedenfalls die schlechtesten Zensuren…Note 6, setzen. In Wirtschaftsunternehmen würde man das Präsidium feuern.
Bayerischer Golfclub widersetzt sich Landesregierung- zu diesem Thema hatte ich mich unter o.g. Überschrift bereits ausführlich geäußert, schreibe auch hier gerne noch einige Zeilen.
Lieber BGV & DGV, ich muß mich doch sehr wundern. Ihr als Verbände brüstet euch damit, das Ihr schon viele Gerichtsverfahren gegen ein Mitglied, welches euer Gehalt mitbezahlt bestritten habt? Vielleicht solltet Ihr euch mal ernsthaft hinterfragen, warum sich jemand die Mühe als einzelner macht gegen Windmühlen zu kämpfen wie Don quijote dela mancha. Meint Ihr etwa, weil es ihm Spaß macht, oder weil vielleicht in der Bürokratie etwas nicht stimmt? Ich frage mich allen Ernstes, auf welcher Seite Ihr eigentlich seid. Mir jedenfalls kommt es nicht so vor, das Ihr euch mit dem Klientel verbunden fühlt, welches euer Gehalt bezahlt sondern Ihr Katzbuckelt mit den Kurfürsten der Landes Regierungen.
Hört endlich mal auf damit, euch bei diesen Herrschaften die sowieso keine Ahnung haben anzubiedern und macht endlich euren Job, wofür Ihr von jedem einzelnen Golfer in Deutschland bezahlt werdet. Wenn euch das gelingt, dann erntet Ihr vielleicht auch das Wohlwollen eurer Mitglieder zurück. Ansonsten, wie hat Herr Thilo Sarrazin doch treffend gesagt, “ Deutschland schafft sich ab “ und da sitzt Ihr bereits in der ersten Reihe. Verbände die nichts für Ihre Mitglieder tun, oder die nur fürs HCP verwalten da sind, die braucht kein Mensch!
Bitte hinterfragt euch wirklich mal selbst, wie Ihr argumentiert.
Ja, weils dem Meister H. Spaß macht, wirklich wahr.
Es gibt ja solche Deppen, die nur herumklagen.
In seinem Verein siehts anders aus – da sind nur noch die Hälfte Mitglieder von vor 3 jahren im Club – eben wg. dem Stänkerer.
Solidarität mit anderen – den es gibt ja noch eine Reihe anderer Golfclubs in Bayern die das anders sehen als der Regionalfürst H. – sieht anders aus
die Privatfehde mit H. Hingerl können Sie zu Hause lassen. Fakt ist, dass bisher von Verbandsseite zu wenig getan wurde. Und hier geht es genauso auch um Existenzen bei Golflehrern bzw Mitarbeitern etc.
Grundrechte mit Füssen getreten, falsche Zahlen zu Corona, Virologen an der Macht, wollen wir das weiter so ? Dann Gute Nacht Deutschland
Endlich hat jemand den Politikern die Stirn gezeigt. Es kann doch nicht sein bei der Sportart Golfen wo es die größten Abstände zwischen den Spielern gibt, die Ausübung verboten ist . Herr Dr. Hingerl hat das getan was die Golf Funktionäre schon längst hätten machen müssen. Die Vereins Vorstände sollten überlegen ob es bei den nächsten Wahlen der Bundes- und Landesvorstände die jetzigen Funktionäre (leben von unseren Beiträgen)abgelöst werden sollten. Ich wünsche Herrn Dr. Hingerl viel Erfolg und weiterhin gute Gesundheit.
vielleicht machen Sie sich erst einmal über den Menschen schlau, der sich protzig darstellt!
Ausser sich hervor zu tun kann man nicht viel positives sagen. Der BGV und DGV hat sich den letzten jahren zumindest in vielerlei Hinsicht für Golfer eingesetzt – und zwar überregional. Nicht wie so ein Stammesfürst, der sich mal hervortun will.
Es gibt übrigens nicht nur Golfer in Bayern, die „eingeschränkt sind in ihren momentanen SPORT
– Möglichkeiten.
Wollen wir Golfer denn wirklich zu so einem elitären Kreis gehören, die mit Solidarität nichts zu tun haben ???
Bravo BGV, sie haben das richtig dargestellt! Herr Hingerl ist „klein“ Trump!
Reine Selbstdarstellung und in den Vordergrund schieben. Schon seit Jahren Herumstänkerer! Es geht ihm seit Jahren nur um sich! Klagt gegen Alles und gewinnt nix. Der BGV kennt den Menschen sehr gut und beschreibt ihn richtig.
Null Solidarität, Hauptsache ICH – schadet der Golfgemeinschaft.
In seinem eigenen Golfclub hat er in den letzten Jahren schon so viele Mitglieder verprellt! Fragen sie ihn mal wieviele Mitglieder der Club unter seiner Leitung noch hat!
Auf jeden Fall zu wenig, dass sich der Verein trägt. Und klar ist auch Warum!! Fragen sie mal die vielen Mitglieder, die wg ihm und seiner Art eonen Club zu leiten „geflüchtet“ sind.
LG WT
Was für eine Arroganz im Club der Reichen. Ihr meint wohl den
Corona gefressen zu haben, werde diesen Golf Club meiden
Sehr richtig !!! Ich auch.
Außerdem hat gesagter Herr Herumstänkerer seit Jahren nicht anderes zu tun als sich HERVORZUTUN. Der Herr Starjurist, der seinen eigenen Club nicht gescheid leiten kann
In so gut wie keiner anderen Sportart kann eine Abstandsregel so gut eingehalten werden wie beim Golfsport.
Wir brauchen keinen BGV der wohl ein persönliches Problem mit Dr. Hingerl hat und darüber vergisst mit logischen Argumenten die Interessen der Golfer zu vertreten.
Vielen Dank an Dr.Hingerl der sich für die Golfer einsetzt! Auf den BGV dagegen läßt sich getrost verzichten!
Ist ja niedlich FT, wie Sie hier versuchen, Ihre persönliche Fehde auszutragen. Er ist Ihnen anscheinend mal ordentlich wo drauf getreten? Je unsachlicher Sie werden, umso häufiger schießen Sie sich ins eigene Knie. Hängt wohl schon in Fetzen;-)
Wir haben in Berlin seit einer Woche wieder Spielbetrieb (2er Regel plus Abstand) und die Abläufe sind bestens organisiert. Warum das in meinem Heimatland Bayern nicht möglich sein kann, ist mir absolut unverständlich. Politische Profilbildung scheint Vorrang zu haben vor verantwortlich betriebenem Freizeitsport. Und der Verband? Kommentar: Pfeifen!
Endlich ein Club mit Eiern in der Hose der diese Holzköpfe in Berlin in die Schranken weist…incl. Herrn Corona Söder!!
Diese Entscheidungen sind Woche für Woche nur noch lächerliche und abstruse … die nächsten Wahlen kommen bestimmt ….
Ich kann Herrn Hingerl nur unterstützen. Er hat es erst auf die kooperative Weise probiert aber ohne Erfolg. Manchmal muss man dann doch den Hammer rausholen.
Zum BGV, die Golfer wollen ja auch keine Sonderstellung. Wir halten uns besser als alle anderen an die Hygieneregeln. Die komplette Schließung des eingeschränkten Spielbetriebs ist eine der kontraproduktivsten Coronaregelungen.
Ich hoffe nur das die Klage von Herrn Hingerl einen richterlichen Eilentscheid bekommt der ein Signal setzt. Denn ich denk das sicher heute morgen schon die Polizei am GC Bergkaramerhof war.
Da bleibt einem wirklich die Spucke weg!!! Diese nutzlose Organisation, anstatt sich einzusetzen und darum zu kämpfen dieser willkürliche Eingrenzung unserer Rechte entgegenzutreten (im Gegensatz zu anderen Bundesländern) kritisieren Sie das auch noch. Wenn ich zukünftig am Starnberger See wohnen würde, wäre dieser Club meine erste Adresse. Wenigstens 1 in Deutschland, der den Mut hat, sich zur Wehr zu setzen. !!!