Golfen im Herbst bietet einzigartige Herausforderungen: Von buntem Laub, das den Ball verdeckt, über aerifizierte Grüns bis hin zu Pfützen auf Fairways und in Bunkern. Es kommt schnell zu ungewöhnlichen Situationen; plötzlich werden eher unbekannte Regeln relevant. Die Kenntnis dieser Golfregeln ist in dieser Jahreszeit besonders wichtig, um ein reibungsloses Spiel zu gewährleisten.
Golfregeln bei Laub
Lose heruntergefallene Blätter, wie auch Steine und Äste, zählen zu den "losen hinderlichen Naturstoffen": Diese dürfen nach Regel 15.1 überall auf dem Golfplatz beseitigt werden:
Ein Spieler darf einen losen hinderlichen Naturstoff überall auf dem Platz oder außerhalb des Platzes straflos entfernen und er darf dies auf jede Weise tun (zum Beispiel mit der Hand, dem Fuß, einem Schläger oder anderer Ausrüstung, mit Hilfe anderer oder durch das Abbrechen eines Teils eines losen hinderlichen Naturstoffs). (Quelle: R&A, Regel 15.1a)
Bewegt sich der Ball allerdings durch das Entfernen der Naturstoffe, ist dies nur auf dem Grün straflos, im restlichen Gelände gibt es einen Strafschlag. In jedem Fall muss der Ball wieder an seine ursprüngliche Position zurückgelegt werden.
Was jedoch ist zu tun, wenn der Ball im Laub verschwindet, und auch nach dreiminütigen Suchen nicht gefunden werden kann? Falls der Platzauschuss oder die Spielleitung die "Laubregel" ausgerufen haben, greift sie in diesem Fall: Sie besagt, dass Ansammlungen von Laub auf dem Golfplatz als "Boden in Ausbesserung" behandelt werden. Entsprechend kann nach der Golfregel 16.1 straflose Erleichterung (am nächstgelegenen Punkt innerhalb einer Schlägerlänge, nicht näher zum Loch) in Anspruch genommen werden. Ausführliche Informationen zu diesen Golfregeln finden Sie in diesem Artikel.
Ist diese Platzregel nicht offiziell bekannt gegeben, gilt der Ball, der unauffindbar im Laub gelandet ist, als verloren und es muss nach Regel 18.2 verfahren werden.
Aerifizierte Grüns
Nach der langen Saison fallen im Herbst häufig Maßnahmen der Platzpflege- und Instandhaltung an. Beispielsweise werden die Grüns aerifiziert: Das Lochen und Sanden trägt zu der Gesundheit der Grüns und des Rasens bei. Allerdings ist ärgerlich, wenn der eigene Ball in einem Aerifizierungsloch liegenbleibt. Die Löcher sind nicht als "Boden in Ausbesserung" definiert, sie dürfen also nicht repariert werden und es darf keine Erleichterung in Anspruch genommen werden. Eine Ausnahme kann erneut durch eine Platzregel gemacht werden: Wird die Musterplatzregel E-4 erlassen, darf der Ball außerhalb des Aerifizierungslochs hingelegt werden. Keine Erleichterung wird allerdings gewährt, wenn der Stand oder der Schwungbereich durch Aerifizierungslöcher gestört wird.
Das Verfahren bei nassem Boden
Zeitweiliges Wasser
Auch Nässe ist bei der herbstlichen Golfrunde ein ständiger Begleiter. Wenn sich Wasser auf dem Platz sammelt, gilt dies als zeitweiliges Wasser:
Jede vorübergehende Ansammlung von Wasser auf der Bodenoberfläche (zum Beispiel Pfützen, entstanden durch Regen oder Beregnung oder wenn ein Gewässer über seine Ufer tritt), die nicht in einer Penalty Area ist und zu sehen ist, bevor oder nachdem der Spieler seinen Stand einnimmt (ohne seine Füße übermaäßig niederzudrücken). (Quelle: R&A)
Kommt der Ball in einem zeitweiligen Wasser zur Ruhe, darf nach Regel 16.1 am nächsten Punkt der Erleichterung außerhalb des zeitweiligen Wassers gedroppt werden.
Dieser Artikel informiert umfangreich über die Regellage.
Matschiger Untergrund
Ist der Boden zwar matschig, aber es tritt beim Betreten kein Wasser aus, gilt dies nicht als zeitweiliges Wasser. Das Verfahren bei Matsch wird durch lokale Platzregeln festgelegt: Beim "Pick&Clean" wird der Ball markiert, gereinigt und an die gleiche Stelle zurückgelegt. Wird Besserlegen erlaubt, darf der Ball zusätzlich nah der ursprünglichen Stelle und nicht näher zum Loch platziert werden (Daumenregel: innerhalb einer Scorekartenbreite). Die Details dieser Golfregeln, beispielsweise ob sie im gesamten Gelände oder nur auf dem Fairway gelten, werden von den Clubs lokal festgelegt.
Eingebetteter Ball
Bei matschigem Untergrund kann es auch vorkommen, dass sich der Ball teils oder vollständig in die Erde einbohrt: Ein solcher "Steckschuss" kann zu strafloser Erleichterung führen, wenn der Ball im Gelände eingebettet ist. Der Begriff "Gelände" schließt Bunker, Grün, Abschlag und Penalty Areas aus. Eingebettete Bälle auf dem Grün dürfen markiert und entnommen werden und nach Reparatur der beschädigten Stelle zurückgelegt werden. Im Bunker, auf dem Abschlag und in Penalty Areas muss der Ball gespielt werden, wie er liegt.
Bei der Einbettung im Gelände müssen zusätzlich einige Bedingungen erfüllt sein:
Der Ball eines Spielers gilt nur dann als eingebettet, wenn der Ball in Folge des vorigen Schlags des Spielers in seinem eigenen Einschlagloch und teilweise unter der Oberfläche des Bodens liegt. (Quelle: R&A, Regel 16.1)
Liegt der Ball in einem Loch, das nicht durch den eigenen Schlag verursacht wurde, so zählt dies nicht als Einbettung. Außerdem muss der Ball in der Luft gewesen sein, bevor er sich in die Erde einbohrte. Auch das Einbohren des Balls nach dem Drop wird nicht als Einbettung verstanden.
Ist die Einbettung im Gelände festgestellt, darf der Ball straflos unmittelbar hinter dem eingebetten Ball und innerhalb einer Schlägerlänge gedroppt werden. Ausführlich wird diese Regel, die 2019 leicht verändert wurde, in diesem Artikel erklärt.
Cart- und Trolleyverbote
Im Herbst und Winter untersagen Golfclubs häufig die Nutzung von Carts und Trolleys. Grund ist, dass sich Reifen und Räder in den matschigen Untergrund eingraben und dem Platz dadurch nachhaltig schaden können. Zum Schutz des Platzes sollten Golftaschen getragen werden, Trolleys können gegebenenfalls mit Protektoren ausgestattet verwendet werden. Diese Auflagen sind stark von den Wetterbedingungen und dem Platzzustand abhängig und variieren in ihrem Ausmaß von Golfclub zu Golfclub.