Golf ist kein Altherrensport, bei dem nichts passiert. Zwar ist die Gefahr Klippen hinabzustürzen oder sich das Knie zu verdrehen eher gering. Ball und Schläger sind aber gefährliche Waffen auf dem Platz, mit denen bei Unachtsamkeit schnell mal ein Unfall passieren kann. Außerdem lohnt sich für die kostspielige Ausrüstung häufig eine Versicherung.
Grundsätzlich ist jeder Golfer auf dem Platz eines DGV-Mitglieds über die Haftpflicht des Verbandes versichert. Darüber hinaus ist eine private Haftpflicht für alle Golfer nahezu Pflicht, die Schäden an Dritten abdeckt. Dennoch können sich daneben weitere spezielle Versicherungen für Golfer lohnen.
Golfversicherung für Ausrüstung
Gerade die teure Ausrüstung und Sportkleidung sollte abgesichert werden. Viele Anbieter bieten Versicherungen gegen Diebstahl, mutwillige Beschädigung oder Schäden durch Wasser und Feuer an. Einige übernehmen sogar die Kosten bei einem Schlägerbruch. Zwar ist das Golf-Equipment auch häufig über die Hausratversicherung gedeckt, allerdings sollte sich erkundigt werden, ob die Versicherungshöhe dafür ausreicht. Beim Abschluss einer Versicherung der Ausrüstung hängt die Höhe der Prämie von der Versicherungssumme ab. "Als Orientierung für die persönliche Versicherungssumme dient der Neuwert des Equipments und der Kleidung", sagt Uwe Specht - G.O.L.F. Versicherungsmakler.
Neben dieser Grundsicherung gibt es einen Golferschutzbrief, der eine Rundumversicherung für die Sportler anbietet. Nicht nur die Ausrüstung ist hier im Schadensfall gedeckt. Bei längerer Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug springt die Versicherung - mit entsprechendem Nachweis - auch bei der jährlichen Clubgebühr ein.
"Gerade bei Golfern, die viel reisen, empfiehlt sich außerdem eine Versicherung, die bei Ausfällen das bereits gezahlte Greenfee erstattet oder die Kosten bei Notfällen übernimmt", empfiehlt Uwe Specht. Ohne einen solche Absicherung sollten Reisende auf jeden Fall prüfen, ob die Reisegepäckversicherung den Verlust der Ausrüstung abdeckt.
Typische Golfversicherung: Hole-in-One
Eine typische Versicherung für Golfer ist noch die Hole-in-One-Versicherung, die ebenfalls im Golferschutzbrief eingeschlossen ist. Diese übernimmt die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe, wenn ein Golfer nach einem Ass die Bewirtung im Clubhaus bezahlen muss. Eine Frage der Etikette, die einiges kosten kann.
Daneben gibt es Versicherungen, die spezielle Konditionen für Golfer bei Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen anbieten. Manche haben sogar spezielle Golfer-Renten im Angebot.
Es gibt auch eine Hole in One Versicherung für Veranstalter. D.h. schlägt ein Golfer an einem vorher festgelegten Loch ein Hole in One gewinnt er einen Preis (bspw. ein Auto).
Sie haben die Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung in Ihrem Bericht vergessen! Ausgesprochen viele Golfer organisieren für andere Freunde, Bekannte und Mitglieder einige Male im Jahr eine Golfreise. Sie buchen Hotel und Flug und lassen sich das Geld dann von den Mitreisenden geben. Ein Organisator einer Reise ist in Deutschland immer Reiseveranstalter und haftet für alle Eventualitäten einer Reise. Unfälle, persönliche Schäden, Unglücke, Verspätungen etc.! Das weiß kaum jemand, wurde jedoch gerade von dem Europäischen Gerichtshof in der neuen Pauschalreise-Richtlinie bestätigt. Augen auf bei der Reiseorganisation! Der deutsche versichert alles und jeden und steht bei einem organisierten Urlaub mit einem Bein in der Privatinsolvenz :-). Ein interessantes Interview dazu habe ich hier gefunden: http://www.golfreisen-hotels.de/experten/sicheres-reisen/Golfmedico-Schwarztouristik.pdf