Eine Betreibergesellschaft baut und betreibt meistens die Golfplätze. Der Golfclub ist von dieser Gesellschaft wiederum unabhängig. Er nutzt den Platz nach einer vertraglichen Vereinbarung mit der Gesellschaft für seine Mitglieder. Dabei gibt es eine Arbeitsteilung zwischen den Akteuren. Der Verein kümmert sich um den sportlichen Teil vom Golf und organisiert Turniere. Die Gesellschaft kümmert sich dagegen um den Betrieb und die Pflege des Platzes. Die Betreibergesellschaft ist in der Regel ein privater Investor, der den Platz mit einer Gewinnabsicht betreibt.
Betreibergesellschaften kooperierten mit Vereinen
Früher war es allgemein üblich, dass der Platz auch dem Verein gehörte. Dann etablierte sich immer mehr das Modell der Betreibergesellschaften, die den Platz mit Gewinnanspruch bewirtschaften. Vereine streben dagegen ein gutes Freizeitangebot für ihre Mitglieder an. Da nur Vereine Handicaps vergeben durften, waren Vereine und Gesellschaften zur Kooperation gezwungen.
Seit 2003 dürfen auch die Gesellschaften Mitglied im Deutschen Golf Verband werden. Dadurch wurde die Notwendigkeit einer Kooperation hinfällig. Einige Betreibergesellschaften nutzten das, um Kooperationen mit Vereinen auslaufen zu lassen.